Beschluss:
1.
Die
vorgelegte Satzung gemäß § 142 Absatz (3) Satz 1 BauGB über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Lohne – Innenstadt“ wird beschlossen.
2.
Die
Sanierung wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Das Sanierungsgebiet
„Lohne – Innenstadt“ ist im vorliegenden Plan rot umrandet und gelb markiert.
3. Die Dauer des Sanierungsverfahrens wird gemäß § 142 Absatz (3) Satz 3 BauGB auf 10 Jahre befristet (ab Rechtskraft der Sanierungssatzung).
Bauausschussvorsitzender Bokern berichtete von der Beratung. Der Rat stimmte dem Vorschlag des Verwaltungsausschusses zu. Abgestimmt wurde einvernehmlich en bloc über die Punkte 1 – 3.