Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 13

Beschluss:

 

Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO, die einen Wirtschaftlichkeitsvergleich erfordern, liegen vor, wenn einzelne Investitionsmaßnahmen einen Gesamtinvestitionsbedarf von 1.000.000 € erreichen.


Finanzausschussvorsitzender Sieveke berichtete von der Beratung.

 

Der Sprecher der SPD-Fraktion beantragte erneut die Festsetzung der Wertgrenze auf 500.000 Euro unter Hinweis auf die dann früher notwendige Wirtschaftlichkeitsberechnung, die den Ratsmitgliedern zusätzliche Entscheidungsgrundlagen ermöglichte. Ein anderer Sprecher der SPD-Fraktion unterstützte diesen Antrag und wies auf eine für den Kreishaushalt beschlossene Wertgrenze von 125.000 Euro hin.

 

Stadtkämmerer Theder nannte verschiedene Großmaßnahmen, deren Kostenentwicklung aufgrund unvorhersehbarer Umstände auch mit einem Wirtschaftlichkeitsvergleich nicht anders ausgefallen wäre. Zudem könne auf Wunsch der Politik im Einzelfall auch unterhalb der festgesetzten Wertgrenze ein Wirtschaftlichkeitsvergleich verlangt und beschlossen werden. In der weiteren, kontrovers geführten Diskussion wurde die Befürchtung geäußert, mit einer hoch angesetzten Wertgrenze seiner Entscheidungsverantwortung nicht ausreichend gerecht zu werden. Hierzu gab es kontroverse Äußerungen. Der Sprecher der Ratsgruppe LOHNER – DIE LINKE gab zu bedenken, dass es für Ratsmitglieder sehr schwierig und zum Teil gar nicht möglich sei, die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zu beurteilen. Mit einem Wirtschaftlichkeitsvergleich erhielten sie bessere Informationen zur Entscheidungsfindung. Dem wurden umfassende Informationen und die Vorstellung von Planungsalternativen einschließlich Kostenberechnungen in den Sitzungen des Bauausschusses entgegengehalten.

 

Ratsvorsitzender Bockstette ließ über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Beschluss:

 

Für die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO wird ein Betrag von 500.000 Euro zugrunde gelegt.

 

mehrheitlich abgelehnt:

Ja-Stimmen:13  , Nein-Stimmen: 19

 

Anschließend stimmte der Rat über den vorliegenden Beschlussvorschlag ab.