Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Beschluss:

 

1.    Den Gebührenkalkulationen für die öffentlichen Einrichtungen
Obdachlosenunterkünf
te „Steinfelder Straße 24 A“ und „Falkenweg 31, 31 A“ wird zugestimmt.

2.    Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkunft „Steinfelder Straße 24 A“ ist auf monatlich 169,00 € pro Person festzusetzen.

3.    Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkunft „Falkenweg 31, 31 A“ ist auf monatlich 179,00 € pro Person festzusetzen.

4.    Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Lohne (Oldenburg) tritt in der vorgelegten Fassung in Kraft.

 


Finanzausschussvorsitzender Sieveke berichtete von der Beratung. Der Rat stimmte dem Vorschlag des Verwaltungsausschusses – einvernehmlich en bloc – zu.