Beschluss:
1. Der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 für die öffentliche Einrichtung „Straßenreinigung“ wird zugestimmt.
2. Die Gebührensätze für das Jahr 2018 bleiben unverändert.
Finanzausschussvorsitzender Sieveke berichtete von der Beratung.