Ein Ausschussmitglied wies auf die Sichtbehinderung durch einen Baum in diesem Bereich hin.

 

Die Verwaltung teilte dazu mit, dass diese Angelegenheit bereits vor längerer Zeit in der Verkehrssicherheitskommission (VSK) vor Ort beraten wurde. Festgestellt wurde durch die VSK, dass die Sicht in Richtung Ortsausfahrt erschwert sei. Diese Sichtbehinderung bestehe jedoch nicht durchgehend. Es gelte der Grundsatz, dass der von der Wicheler Flur auf die Vechtaer Straße fahrende Verkehrsteilnehmer sich vorsichtig an die Radfahrerfurt und anschließend an die „Anfahrlinie“ der Vechtaer Straße herantasten müsse. Seitens der VSK wurde daher kein Handlungsbedarf gesehen.