Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 192 für den Bereich „südlich Lindenstraße und westlich Bramlagestraße“.

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass ein örtlicher Heizungs-, Klima und Sanitärbetrieb auf seinem Betriebsstandort an der Lindenstraße eine Lagerhalle mit Sozial- und Nebenräumen errichten möchte. In den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 13 und Nr. 124 sind für diesen Bereich Allgemeine Wohngebiete festgesetzt, in denen ist die gewünschte Erweiterung des Handwerksbetriebes planungsrechtlich nicht zulässig.

 

Der Betriebsinhaber hat daher um eine Änderung des Bebauungsplans gebeten, da ihm auch von der Stadt Lohne kein anderes Gewerbegrundstück zur Verfügung gestellt werden kann. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans, der für den Bereich südlich der Lindenstraße und westlich der Bramlagestraße ein Mischgebiet festsetzt, wäre die geplante Erweiterung des Betriebsstandortes möglich. Im Rahmen dieser Planänderung werden Festsetzungen getroffen, die sicherstellen, dass die gewerbliche Nutzung ausschließlich von der Lindenstraße aus betrieben wird.