Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung eines Lagers zur Mitarbeiterwohnung wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Nutzungsänderung eines Lagers zur Mitarbeiterwohnung auf der landwirtschaftlichen Hofstelle Dreschkamp 15 beantragt wurde. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Die Änderung der bisherigen Nutzung eines Lagers in eine Wohnnutzung für Landarbeiter ist zulässig. Die Zulässigkeit ergibt sich aus der Art und Größe des landwirtschaftlichen Betriebes mit der dauerhaften Anstellung von Mitarbeitern. Nach Prüfung und Mitteilung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und dem Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des LK Vechta hat die geplante Werkswohnung für den landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb eine dienende Funktion im Sinne des BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Kroge und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.