Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13

 

Die Verwaltung erläuterte, dass an der Dinklager Straße 84 und 84 A im Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 23 B und 80/I zwei Mehrfamilienwohnhäuser mit je sechs Wohneinheiten gebaut wurden. Bei einer Prüfung der Baumaßnahme durch das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreises Vechta sind Anfang November 2017 mehrere Abweichungen von den genehmigten Bauzeichnungen festgestellt worden, für die nunmehr die nachträgliche Genehmigung beantragt wird.

 

·         Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze auf einer Fläche von ca. 4,43 m x 0,5 m = ca. 2,3 m² (Versatz in der Giebelaußenwand).

·         Änderung der max. zul. Dachneigung von 32° auf 39°. Dadurch hat sich die Firsthöhe von 10,8 m auf 12,5 m erhöht.

·         Antrag auf Überschreitung der max. zulässigen II-geschossigkeit von Gebäuden. Aufgrund der geänderten Dachneigung ist das Gebäude nunmehr III-geschossig.

 

Für die Abweichungen sind drei Nachtragsanträge im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 63 NBauO) bei der Stadt Lohne eingegangen. Die Überschreitungen werden in den Anträgen im Einzelnen nicht begründet.

 

Anhand einer Präsentation wurden die Nachtragsanträge des Bauherrn vorgestellt und erläutert. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mit dem Bauherrn Gespräche darüber zu führen und die Angelegenheit zunächst zurückzustellen.

 

Ausschussmitglied Blömer hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.