Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13

 

Die Verwaltung erläuterte anhand einer Präsentation, dass auf dem Grundstück Brandstraße/Ecke Elbers Mühle 1 der Neubau eines Boardinghauses geplant sei.

 

Das Boardinghaus ist ein Beherbergungsbetrieb, der sich meist an Langzeitnutzer in städtischer Umgebung wendet. Die Zimmer sind von ihrer Ausstattung her an privaten Wohnungen ausgerichtet, der Service reicht von sehr geringem Angebot bis hin zu einem hotelmäßigen Roomservice.

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 71/I „Brandstraße/Lerchentaler Straße“.  Das Grundstück ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

Gemäß den planungsrechtlichen Festsetzungen (BauNVO 1977) zum Bebauungsplan sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausnahmsweise zulässig. Alle weiteren gewerblichen Nutzungen sind gemäß den textlichen Festsetzungen unzulässig.

 

Das Bauvorhaben kann an dem Standort also ausnahmsweise zugelassen werden.

 

Über die Zulassung des Vorhabens entscheidet der Landkreis Vechta im Einvernehmen mit der Stadt Lohne.

 

Die Verwaltung teilte mit, dass von Anliegern schriftlich Bedenken gegen das Vorhaben erhoben wurden. Insbesondere wurde auf die unzureichende Parkplatzsituation hingewiesen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte, dass diese Hinweise vorab zu klären seien und regte an, die Erteilung des Einvernehmens zunächst zurück zu stellen.