Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen. 


Sachverhalt:

 

In § 21 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.12.2017 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsausführung:

 

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsplan

einschl. Nachtrag

Stand 31.12.2017

Stand 31.12.2016

Ordentliche Erträge

46.692.600,00

50.479.095,33

47.916.145,05

davon

 

 

 

 

 

 

Gewerbesteuer

20.500.000,00

22.429.095,87

21.800.522,97

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

10.600.000,00

10.965.049,00

10.240.006,00

 

 

 

 

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

45.769.700,00

39.459.871,80

41.695.279,23

 

 

 

 

 

 

 

Außerordentliche Erträge

800.000,00

2.771.672,23

1.659.526,34

Außerordentliche Aufwendungen

200.000,00

41.485,03

541.550,06

 


 

Finanzhaushalt

Haushaltsplan

einschl. Nachtrag

Stand 31.12.2017

Stand 31.12.2016

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

44.690.100,00

49.601.483,67

45.246.374,84

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

41.637.800,00

39.473.435,00

36.993.384,63

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

6.856.000,00

6.827.139,25

6.859.317,18

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

13.516.000,00

10.075.335,24

10.399.031,35

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.200.000,00

95.000,00

4.515.658,00

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

92.000,00

79.669,60

89.119,75

 

Summensaldo Finanzhaushalt

 

-2.499.700,00

 

 

6.895.183,08

 

 

9.199.814,29

 

 

Anmerkungen

 

-       Das Gewerbesteueraufkommen liegt 9,4 % über dem Haushaltsansatz.

 

-       Die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken (außerordentliche Erträge durch Verkauf über Bilanzwert) liegen ca. 2,0 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz von 800.000,00 Euro. Diese Größenordnung resultiert aus dem Verkauf von Wohnbau- (BG 26 E, 54 D, 146 A) und Gewerbeflächen (Falkenbergstraße und BG 109).

 

-       Nichtzahlungswirksame Vorgänge für Abschreibungen, Rückstellungen für Altersteilzeit, Überstunden, Urlaub, Sonderpostenauflösung und Wertberichtigungen auf Forderungen sind bisher nicht verbucht.

 

-       Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit liegen ca. 4,9 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz von 44.690.100,00 € und sind u. a. mit Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer (2,1 Mio. €), dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (ca. 0,4 Mio. €) und der Sonderzuwendung des Landkreises Vechta (1,5 Mio. €) zu begründen.

 

-       Der Bestand der liquiden Mittel zum 31.12.2017 wird sich gegenüber dem Jahresanfangsbestand erhöhen.

 

-       Wie das Jahresergebnis des Jahres 2017 ausfällt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen. Es ist jedoch von einem positiven Jahresergebnis (Überschuss) auszugehen.

 

Gewerbesteuer Ist-Aufkommen

 

Gewerbesteuer Jahres-Anordnungssoll

2017

=

22.616.118,00 €

 

2017

=

22.429.095,87 €

2016

=

21.567.610,00 €

 

2016

=

21.800.522,97 €

2015

=

14.926.139,00 €

 

2015

=

14.821.887,85 €

2014

=

15.902.656,00 €

 

2014

=

15.801.813,83 €

2013

=

15.820.932,00 €

 

2013

=

16.190.061,15 €

2012

=

16.711.962,00 €

 

2012

=

16.577.935,13 €

2011

=

17.376.521,00 €

 

2011

=

17.491.820,74 €

2010

=

14.755.478,00 €

 

2010

=

15.024.594,84 €

2009

=

16.717.053,00 €

 

2009

=

16.705.438,52 €

2008

=

18.353.050,00 €

 

2008

=

18.710.880,34 €

2007

=

18.196.308,00 €

 

2007

=

18.193.951,41 €

 


 

 

Einkommensteueranteil

2017

=

10.965.049,00 €

2016

=

10.240.006,00 €

2015

=

9.937.974,00 €

2014

=

9.284.287,00 €

2013

=

8.646.477,00 €

2012

=

8.106.378,00 €

2011

=

6.669.426,00 €

2010

=

6.174.453,00 €

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Sprecher der SPD-Fraktion hob das gute Ergebnis aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen hervor

 

Die beigefügten Übersichten der vergangenen Jahre wurden als sehr hilfreich bewertet.

 

Auf Anfrage ergänzte Herr Theder, dass vom vorläufigen Jahresergebnis 2017 in Höhe von ca. 11 Mio. Euro noch ein Betrag von mehr als 4 Mio. Euro abgezogen werden müsse. Eine genauere Vorhersage sei derzeit noch nicht möglich.