Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Schulen erhalten ab dem Jahr 2018 im Rahmen der Budgetierung jährlich einen Grundbetrag von 1.000 € je Schule sowie einen Betrag von 70 € je Schüler:

-       25 € für die Anschaffung, Ergänzung und Unterhaltung von Gegenständen,

-       25 € für Lehr-und Lernmittel wie Bücher und CDs/DVDs, Kosten des Textil-, Hauswirtschafts- und Werkunterrichts oder die Durchführung von Schulveranstaltungen

-       20 € für Geschäftsausgaben aller Art).

Hinzu kommen 7 € je Ganztagsschüler.

 


Sachverhalt:

 

Seit den 1990er Jahren werden den städtischen Grund-, Haupt- und Realschulen feste Beträge zur Bewirtschaftung zugewiesen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

Diese Mittel wurden im Rahmen der so genannten Budgetierung für die Schulen in deren finanzieller Eigenverantwortung bereitgestellt – die konkreten Sachausgaben werden aber einzeln aus dem städtischen Haushalt bezahlt und im Rechnungswesen der Stadt gebucht.

 

Es handelt sich hierbei um die Anschaffung von kleineren Gegenständen aus dem laufenden Haushalt, sowie die Leistung von Geschäftsausgaben.

Konkret erhalten die Schulen für jeden Schüler seit 2001 insgesamt pro Jahr 44 €:

-       11 € für die Anschaffung, Ergänzung und Unterhaltung von Gegenständen,

-       21 € für Lehr-und Lernmittel wie Bücher und CDs/DVDs, Kosten des Textil-, Hauswirtschafts- und Werkunterrichts oder die Durchführung von Schulveranstaltungen

-       12 € für Geschäftsausgaben.

Hinzu kommen seit der Einführung des Ganztagsunterrichts noch weitere 7 Euro je Ganztagsschüler und Jahr.

Diese Ansätze sind gegenseitig deckungsfähig, d.h. Überschüsse in einem Bereich berechtigen zu Mehrausgaben in anderen Bereichen. Überschüsse eines Jahres werden auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.

 

Die allgemeine Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude (Wartungen, Strom, Gas, Wasser), Personalkosten oder die Kosten für die Benutzung der Schwimmhallen (incl. Schülerbeförderung) sind nicht Teil dieses so genannten Schulbudgets.


 

Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung in diesem Bereich, aber auch als Folge der zusätzlich vorhandenen technischen Gerätschaften reichen die 2001 zur Verfügung gestellten Gelder nicht mehr aus.

 

Hinzu kommt, dass sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben:

bis zum Jahr 2009 stellte die Anschaffung von Gegenständen über 410 € netto per Definition eine Investition dar (die aus anderen Haushaltsstellen zu begleichen ist). Mit Einführung der Doppik im Jahr 2010 sank diese Grenze auf 150 € netto, d.h. etliche anzuschaffende Gebrauchsgegenstände belasteten nicht mehr das Schulbudget. 

Mit der Einführung der KomHKVO ist die Grenze seit dem 1. Januar 2017 auf 1.000 € netto bzw. 1.190 € brutto gestiegen. Entsprechend stellen die Anschaffung von Beamern, Projektoren oder Möbelstücken jetzt in der Regel laufenden Aufwand dar und müssten daher aus dem Budget gedeckt werden.

Für das Jahr 2017 wurden in solchen Fällen daher ggfls. Sonderanträge für die Erhöhung der nach dem Budget zugewiesenen Mittel durch die Schule gestellt.

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der o.g. Sachverhalte vor, die 2001 politisch beschlossenen Beträge von 11 / 21 / 12 € deutlich zu erhöhen und den Schulen somit eine wesentlich bessere finanzielle Ausstattung zu sichern. Außerdem sollte jede Schule einen Grundbetrag von 1.000 € erhalten, da für Telefon- und Internetanschlüsse, Rundfunkgebühren u. ä. m. unabhängig von der Größe der Schule Fixkosten anfallen.

 

Die Höhe der bisherigen und der für die Zukunft vorgeschlagenen Mittel ist in der Anlage dargestellt. Demnach erhöhen sich (Basis Schülerzahlen 2016/2017) die jährlich bereitzustellenden Mittel für die sechs Grundschulen von 51.900 € auf 87.774 € und für die drei weiterführenden Schulen von 49.508 € auf 81.316 €.