Sitzung: 22.02.2018 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 20/001/2018
Beschlussvorschlag:
Die städtischen
Schulen erhalten ab dem Jahr 2018 im Rahmen der Budgetierung jährlich einen
Grundbetrag von 1.000 € je Schule sowie einen Betrag von 70 € je Schüler:
- 25 € für die Anschaffung, Ergänzung und Unterhaltung von Gegenständen,
- 25 € für Lehr-und Lernmittel wie Bücher und CDs/DVDs, Kosten des
Textil-, Hauswirtschafts- und Werkunterrichts oder die Durchführung von
Schulveranstaltungen
-
20 € für
Geschäftsausgaben aller Art).
Hinzu kommen 7 €
je Ganztagsschüler.
Sachverhalt:
Seit den 1990er
Jahren werden den städtischen Grund-, Haupt- und Realschulen feste Beträge zur
Bewirtschaftung zugewiesen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Diese Mittel
wurden im Rahmen der so genannten Budgetierung für die Schulen in deren
finanzieller Eigenverantwortung bereitgestellt – die konkreten Sachausgaben
werden aber einzeln aus dem städtischen Haushalt bezahlt und im Rechnungswesen
der Stadt gebucht.
Es handelt sich
hierbei um die Anschaffung von kleineren Gegenständen aus dem laufenden
Haushalt, sowie die Leistung von Geschäftsausgaben.
Konkret erhalten
die Schulen für jeden Schüler seit 2001 insgesamt pro Jahr 44 €:
- 11 € für die Anschaffung, Ergänzung und Unterhaltung von Gegenständen,
- 21 € für Lehr-und Lernmittel wie Bücher und CDs/DVDs, Kosten des
Textil-, Hauswirtschafts- und Werkunterrichts oder die Durchführung von
Schulveranstaltungen
-
12 € für
Geschäftsausgaben.
Hinzu kommen seit
der Einführung des Ganztagsunterrichts noch weitere 7 Euro je Ganztagsschüler
und Jahr.
Diese Ansätze sind
gegenseitig deckungsfähig, d.h. Überschüsse in einem Bereich berechtigen zu
Mehrausgaben in anderen Bereichen. Überschüsse eines Jahres werden auf das
folgende Haushaltsjahr übertragen.
Die allgemeine
Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude (Wartungen, Strom, Gas,
Wasser), Personalkosten oder die Kosten für die Benutzung der Schwimmhallen
(incl. Schülerbeförderung) sind nicht Teil dieses so genannten Schulbudgets.
Aufgrund der
allgemeinen Preissteigerung in diesem Bereich, aber auch als Folge der
zusätzlich vorhandenen technischen Gerätschaften reichen die 2001 zur Verfügung
gestellten Gelder nicht mehr aus.
Hinzu kommt, dass
sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben:
bis zum Jahr 2009
stellte die Anschaffung von Gegenständen über 410 € netto per Definition eine
Investition dar (die aus anderen Haushaltsstellen zu begleichen ist). Mit
Einführung der Doppik im Jahr 2010 sank diese Grenze auf 150 € netto, d.h.
etliche anzuschaffende Gebrauchsgegenstände belasteten nicht mehr das
Schulbudget.
Mit der
Einführung der KomHKVO ist die Grenze seit dem 1. Januar 2017 auf 1.000 € netto
bzw. 1.190 € brutto gestiegen. Entsprechend stellen die Anschaffung von
Beamern, Projektoren oder Möbelstücken jetzt in der Regel laufenden Aufwand dar
und müssten daher aus dem Budget gedeckt werden.
Für das Jahr 2017
wurden in solchen Fällen daher ggfls. Sonderanträge für die Erhöhung der nach
dem Budget zugewiesenen Mittel durch die Schule gestellt.
Die Verwaltung
schlägt aufgrund der o.g. Sachverhalte vor, die 2001 politisch beschlossenen
Beträge von 11 / 21 / 12 € deutlich zu erhöhen und den Schulen somit eine
wesentlich bessere finanzielle Ausstattung zu sichern. Außerdem sollte jede
Schule einen Grundbetrag von 1.000 € erhalten, da für Telefon- und
Internetanschlüsse, Rundfunkgebühren u. ä. m. unabhängig von der Größe der
Schule Fixkosten anfallen.
Die Höhe der
bisherigen und der für die Zukunft vorgeschlagenen Mittel ist in der Anlage
dargestellt. Demnach erhöhen sich (Basis Schülerzahlen 2016/2017) die jährlich
bereitzustellenden Mittel für die sechs Grundschulen von 51.900 € auf 87.774 €
und für die drei weiterführenden Schulen von 49.508 € auf 81.316 €.