Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, die in dem Medienentwicklungsplan dargestellte Ausstattung und Infrastruktur als Basis für den Bedarf der Lohner Schulen anzuerkennen.

 

 


Laut Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.02.2017 wurde ein abgestimmtes Konzept zur Medienausstattung für alle Schulen in der Trägerschaft der Stadt Lohne als notwendig erachtet. Ziel war die Entwicklung zukunftsorientierter und individuell auf die Bedarfe der jeweiligen Schule zugeschnittener Konzepte. Diese Medienkonzepte wurden zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit dem Kreismedienberater von den Schulen erarbeitet und liegen der Verwaltung seit Anfang Februar 2018 vor. Aus diesen Medienkonzepten ist von der Stadt Lohne als Schulträgerin ein auf die Bedarfe der Schulen abgestimmter Medienentwicklungsplan als Gesamtplan zu erstellen. Dieser Gesamtplan soll Aussagen zu Beschaffung, Verwaltung, Pflege und Support der Hard- und Software enthalten. Die konkrete Ausstattung wird mit den Schulen anhand ihrer aktuellen schulischen Medienkonzepte und den künftig durchzuführenden Jahresgesprächen festgelegt. Laut Beschluss des Kreistages wurde die Fa. Dr. Garbe und Lexis beauftragt, einen Medienentwicklungsplan für alle Schulen im Landkreis Vechta zu erstellen. Für die Schulen der Stadt Lohne liegt der Medienentwicklungsplanes 2018 - 2022 nun vor und steht online im Bürgerinformationssystem zur Verfügung.

 

Der Ausschussvorsitzende Sandmann begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Richter von der Fa. Dr. Garbe und Lexis, der die Inhalte und möglichen finanziellen Auswirkungen im Einzelnen anhand einer Präsentation vorstellte. Dabei nannte Herr Richter zunächst die gesetzlichen Bestimmungen, die sowohl die Schule als auch den Schulträger auferlegen, sich mit den Themen pädagogische Anforderungen, Infrastruktur, Ausstattung, Wartung und Support, Kosten und Umsetzung auseinanderzusetzen. Während bei den pädagogischen Anforderungen insbesondere die auf das technologische Wissen ausgerichtete Fortbildung bei Lehrerinnen und Lehrern im Vordergrund steht, geht es bei der Infrastruktur vornehmlich um Aufgaben des Schulträgers. Wichtig sei in diesem Zusammenhang der bereits vorhandene der Einsatz einer Servertechnologie mit einer Trennung zwischen pädagogischem Netz (i.d.R. IServ) und dem Verwaltungsnetz sowie eine bestmögliche Internetgeschwindigkeit (bei Grundschulen mindestens 400 bis 500 Mbits). Herr Richter wies darauf hin, dass Glasfaseranschlüsse bei Schulen förderfähig sind. Als wichtiges Planungsziel wurde außerdem der Ausbau der kabellosen Netzwerke (WLAN) genannt. Bei der Ausstattung der Klassenräume erläuterte Herr Richter den Unterschied zwischen interaktiven Tafeln, sog. Smartboards oder Interactive Touch Displays (7.500 €/Raum) und einer passiven Präsentationstechnik (2.500 €/Raum) als Alternative. Als Ausstattungsziel hinsichtlich der Schüler-zu-Computer Relation wird nach wie vor eine 1:5 Endgeräteversorgung mit einem Reinvestitionszyklus von 5-Jahren angestrebt, um Altgeräte regelmäßig auszutauschen. Die Mindestausstattung liege bei Grundschulen bei 30 Geräten. Herr Richter merkte an, dass es in den nächsten 5 Jahren viele Veränderungen gebe wie z. B. die Auflösung von Computerecken oder reinen Computerräumen. Darüber hinaus wird die Präsentationstechnik teurer und die Preise für Serversysteme steigen aktuell. Die Ausstattung müsse künftig flexibel auf Grundlage sog. Jahresgespräche erfolgen. Bei den Aufwendungen für Wartung und Support stellte Herr Richter zunächst die generelle Aufgabenstellung heraus und ging dann auf den IST-Zustand ein. Durch die steigenden Anforderungen verbunden mit einer Optimierung ergibt sich ein Bedarf bei geplanten ca. 543 Endgeräten von 1 bis 2 Stellen (vgl. EG 9), die idealerweise im Bereich der städtischen IT-Abteilung oder im Rahmen einer interkommunalen Kooperation eingerichtet werden. Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes entstehen für den Zeitraum 2018 bis 2022 je nach Hardwarevariante (passiv oder interaktiv) Investitionskosten in Höhe von rd. 1,05 Mio. € bzw. 1,78 Mio. €. Ggf. stehen für die Finanzierung noch Fördermittel zur Verfügung. Für den erforderlichen Infrastrukturausbau, die Erweiterung von Wartung und Support sowie die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes wurde abschließend die Einrichtung einer koordinierenden Stelle angeregt.

 

Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Kühling teilte mit, dass für alle Schulen nun ein Medienentwicklungsplan vorliege. Bis Ostern werden bis auf die Grundschule Kroge (Kabeldeutschland) alle Schulen an ein Glasfasernetz angebunden. Zudem werden die Netze vor Ort in ein pädagogisches und ein verwaltungsinternes Netzwerk getrennt, so dass diese Voraussetzungen bereits erfüllt seien. Darüber hinaus werde derzeit bei der Realschule Meyerhofstraße ein beispielhaftes WLAN-Konzept umgesetzt und soll anschließend auf andere Schulen übertragen werden.

 

Die Nachfrage, ob der Ausstattungsschlüssel von 1:5 in Anbetracht des zunehmenden
Trends, private Endgeräte mitzubringen, nicht zu hoch angesetzt sei, entgegnete der Medienexperte damit, dass dies bei Grundschulen noch nicht erkennbar wäre. Außerdem müssen die Geräte einen Mindeststandard aufweisen. Die angestrebte Ausstattungsregel von 1:5 sei daher vernünftig und die Jahresgespräche wichtig, um die Hardware einheitlich zu halten.

 

Eine weitere Nachfrage bezog sich auf den optimalen Zeitpunkt für Investitionen unter Berücksichtigung, dass gerade zu Beginn hohe Kosten entstehen. Hier rät der Medienexperte dazu, die auf fünf Jahre verteilte Gesamtsumme auch jeweils mit einem Fünftel pro Schule einzusetzen, um kontinuierlich und in etwa gleichmäßig die Ausstattung zu verbessern und künftig als Daueraufgabe stetig zu erneuern. Andernfalls würde eine Welle vor sich hergeschoben werden, die alle fünf Jahre wieder als Block zu einer großen Herausforderung werde. Außerdem können bei einer stetigen Entwicklung technische Verbesserungen berücksichtigt werden und das Lehrerpersonal durch Fortbildungen nach und nach Schritt halten.  

 

Zur an den Medienexperten gerichteten Frage über eine Finanzierung der Endgeräte ggf. durch Beteiligung der Eltern, Leasing oder Kauf, teilte dieser mit, dass sofern Fördermittel bereit stehen, der Kauf der Geräte gefördert werde. Wichtig sei in jedem Fall, die Geräte am Ende der Laufzeit (Abschreibung) durch neue Geräte zu ersetzen.

 

Der Schulausschuss fasste anschließend folgenden