Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

 

Die grundsätzliche Notwendigkeit einer Erweiterung der Schule wird anerkannt.


Sachverhalt:

 

Der Schulleiter der Von-Galen-Schule hat mit Schreiben vom 25.09.2017 darauf hingewiesen, dass derzeit alle Unterrichtsräume belegt seien. Durch nachträgliche Zurückstellungen vom 1. Schuljahrgang wurde für den Schulkindergarten die Teilungsgrenze erreicht, so dass es zu einer weiteren, damit dann 3. Klasse kommt. Ein Klassenraum hierfür steht jedoch nicht zur Verfügung. Die Schule hat daher den Musikraum aufgegeben und ihn als Raum für eine weitere Gruppe im Schulkindergarten hergerichtet. Grundsätzlich möchte die Schule jedoch einen separaten Raum für den Musikunterricht behalten.

 

Darüber hinaus weist die Schule darauf hin, dass mit dem Schuljahr 2018/2019 drei anstatt zwei Klassen im 1. Schuljahrgang erwartet werden. Da im Sommer 2018 aber drei Klassen im vierten Schuljahrgang die Schule verlassen, ergibt sich durch eine mögliche Einschulung von drei Klassen im 1. Schuljahr kein zunächst zusätzlicher Raumbedarf.

 

Zum Schuljahr 2019/2020 werden allerdings nach der Prognose der Schulanfänger erneut drei Klassen im 1. Schuljahr erwartet, während lediglich zwei Klassen im vierten Schuljahrgang die Schule verlassen haben. Damit entstünde Bedarf für einen zusätzlichen Klassenraum.

 

Ob die Bildung von drei Klassen im Schulkindergarten nach Ablauf des Schuljahres 2017/2018 weiterhin erforderlich ist, hängt von der Anzahl der Zurückstellungen ab. Hierzu lassen sich keine verlässlichen Aussagen treffen. Ob der Bedarf an drei Klassen im Schulkindergarten über längere Zeit besteht, kann daher aus heutiger Sicht weder bestätigt noch dementiert werden. Aufgrund der Gesamtsituation ist allerdings erkennbar, dass tendenziell eher eine steigende Zahl an Zurückstellungen zu erwarten ist. Insofern ist ein grundsätzlich zur Verfügung stehender zusätzlicher Klassenraum zu empfehlen, um auf Entwicklungen reagieren zu können.

 

Damit ergäbe sich ein zusätzlicher Bedarf für zwei Klassenräume – je einer für den Schulkindergarten und die Grundschule. Darüber hinaus fehlen der Schule Gruppenräume für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen.

 

Eine Erweiterung der Von-Galen-Schule zur Schaffung weiterer Klassen- und Gruppenräume ist nach ersten Überlegungen sowohl in südlicher als auch in westlicher Richtung denkbar. Die Möglichkeiten werden in der Sitzung skizziert. Der Schulausschuss sollte zur grundsätzlichen Entscheidung über eine bauliche Erweiterung Stellung beziehen. Die Art und Weise eines Erweiterungsbaus wäre später im Bauausschuss zu beraten und zu entscheiden.

 

Stadtamtsrätin Heidkamp teilte auf Nachfrage zu einer möglichen Ausgliederung der Musikschule bzw. Berücksichtigung von Schülerzuwächsen durch das neue Baugebiet „An den Schanzen“ mit, dass eine Ausgliederung bisher nicht thematisiert wurde. Durch Schülerzuwächse aus einem neuen Baugebiet seien aufgrund der jeweils kleineren Klassenstärken zunächst nicht mit zusätzlichen Klassen zu rechnen. Der Ausschussvorsitzende Sandmann regte an, die Schulen auf die Einführung einer offenen Eingangsstufe bzw. auf die Verlagerung des Schulkindergartens anzusprechen. Frau Heidkamp führte weiter aus, dass das Schulgesetz in den nächsten Tagen geändert werden soll. Danach sei beabsichtigt, den Einschulungsstichtag für die Juli bis September geborenen Kinder flexibel zu gestalten. Damit hätten 25 % eines Einschulungsjahrganges die Möglichkeit, die Einschulung um ein Jahr zu verschieben, was eine verlässliche Planung der Schülerzahlen immer schwieriger mache.