Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten Erweiterungen und Nutzungsänderungen für die Hofstelle Brägeler Straße 134 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Erweiterung und Nutzungsänderung eines Rinderstalles zur Maschinenhalle (Gebäude Nr. 1), Nutzungsänderung eines Strohlagers zum Mastbullenstall (Gebäude Nr. 6) sowie Erweiterung und teilweise Änderung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle zum Kälberstall (Gebäude Nr. 7) beantragt wurden.

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in der Ortslage Brägel und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Nachbarschaft ist auch geprägt von sog. unbeteiligtem Wohnen, wobei letzteres aber einen landwirtschaftlichen Ursprung hat.

 

Auf der Hofstelle wird eine Rinder- und Kälberhaltung mit 348 Mastbullenplätzen betrieben. Beantragt sind 100 Kälberplätze sowie 420 Mastbullenplätze auf der Hofstelle zu betreiben. Die Hofstelle ist nach § 201 BauGB als landwirtschaftlicher Betrieb einzustufen.

 

Die fachgutachtliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigt, dass die von der Tierhaltung des Vorhabens zu erwartenden Emissionen im Bereich der nächstgelegenen bzw. zu berücksichtigenden Nachbarwohnhäuser den für den Außenbereich maximal zulässigen Wert von 1 GE/m3 in 20 % der Jahresstunden eingehalten wird.