Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau des Mitarbeitereinganges und Neubau einer Schallschutzwand an der Brägeler Straße 110 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass von der Firma Oldenburger Geflügelspezialitäten die Genehmigung zum Neubau eines Mitarbeitereinganges und den Neubau einer Schallschutzwand auf ihrem Betriebsgrundstück an der Brägeler Straße 110 beantragt wurde.

 

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg hat in der 1. Teilgenehmigung vom 01.09.2017 u.a. die Genehmigung für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Schallschutzwand parallel zur Brägeler Straße und den Neubau eines Pförtnergebäudes an der Straße Am Grevingsberg erteilt.

 

Zwischenzeitlich hat sich ergeben, das Verwaltungsgebäude vorerst nicht zu bauen, da eine ausreichende Anzahl an Büroräumen in den Obergeschossen oberhalb der Verladerampe hergestellt worden sind. Stattdessen ist der Neubau/Anbau eines Mitarbeitereinganges am Betriebsgebäude geplant.

 

Die Verlagerung des Pförtnergebäudes an der Straße Am Grevingsberg zur Grundstücksecke Am Grevingsberg/Brägeler Straße 110 wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 30.01.2018 vorgestellt und beraten. Dem Bauvorhaben wurde dann am 13.02.2018 im VA zugestimmt, da durch eine Verschiebung des Standortes die vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt erteilte 1. Teilbaugenehmigung (01.09.2017) nicht davon betroffen ist.

 

Durch die nunmehr vorgesehene Schallschutzwand entlang der Brägeler Straße wird der Schallschutz für das Wohngebäude Brägeler Straße 79 gewährleistet. Verbunden mit der geänderten Bauausführung ist auch eine Änderung der Abwicklung des Lkw-Verkehrs. Diese werden sich künftig bei der Anmeldung auf dem Grundstück Am Grevingsberg 52 anmelden und von dort den jeweiligen Laderampen zugewiesen.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) und stellt sich als Industriegebiet (§ 9 BauNVO) dar.

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied ausgeführt, dass das Bürogebäude zur Auflockerung des Gebäudekomplexes führen sollte. Diese Ursprungsplanung werde verändert und durch die Lärmschutzwand die Optik des Komplexes verschlechtert.