Sitzung: 14.03.2018 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 - 3. Änderung für den
Geltungsbereich „nördlich Josefstraße“ wird beschlossen. Für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 – 3. Änderung wird zur Sicherung der
Planung die als Anlage beigefügte Veränderungssperre Nr. 46 gem. § 14 BauGB
beschlossen.
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 - 3. Änderung wird die als
Anlage beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht beschlossen.
Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über
die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Städtischer Oberrat Kröger berichtete ergänzend zu den Beratungen, dass die Stadt ein Gebot für den Erwerb der Grundstücke abgegeben habe. Als Höchstbietende werde sie voraussichtlich den Zuschlag erhalten. Da jedoch noch nicht alle Formalien geklärt sind, werde verwaltungsseitig empfohlen, dem Vorschlag des Verwaltungsausschusses zu folgen, um die städtischen Interessen hinsichtlich der Freilichtbühne zu sichern.
Ein Sprecher der Ratsgruppe LOHNER/Die Linke sprach sich gegen eine Veränderungssperre aus, da diese einer Enteignung gleichkäme. Vielmehr sollte die Stadt diese Grundstücke erwerben. Herr Kröger erwiderte, dass dieses mit der vorgelegten Planung untermauert werden solle.