Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 - 3. Änderung für den Geltungsbereich „nördlich Josefstraße“ wird beschlossen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 – 3. Änderung wird zur Sicherung der Planung die als Anlage beigefügte Veränderungssperre Nr. 46 gem. § 14 BauGB beschlossen.

 

Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 - 3. Änderung wird die als Anlage beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht beschlossen.

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 


Städtischer Oberrat Kröger berichtete ergänzend zu den Beratungen, dass die Stadt ein Gebot für den Erwerb der Grundstücke abgegeben habe. Als Höchstbietende werde sie voraussichtlich den Zuschlag erhalten. Da jedoch noch nicht alle Formalien geklärt sind, werde verwaltungsseitig empfohlen, dem Vorschlag des Verwaltungsausschusses zu folgen, um die städtischen Interessen hinsichtlich der Freilichtbühne zu sichern.

 

Ein Sprecher der Ratsgruppe LOHNER/Die Linke sprach sich gegen eine Veränderungssperre aus, da diese einer Enteignung gleichkäme. Vielmehr sollte die Stadt diese Grundstücke erwerben. Herr Kröger erwiderte, dass dieses mit der vorgelegten Planung untermauert werden solle.