Ratsherr Pohlmann trug seinen Antrag nebst Begründung vor. Der Antrag war allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen.

 

Stadtamtsrätin Heidkamp wies zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten auf die abschließende Regelung in § 9 Abs. 4 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes hin. Eine weitere Konkretisierung in der Geschäftsordnung sei danach nicht zulässig.

 

Zur Teilnahme von Personalratsmitgliedern an den Beratungen erläuterte sie, dass die Beschäftigten der Kommune lediglich ein vom Hauptverwaltungsbeamten abgeleitetes Recht zur Teilnahme an Sitzungen haben. Darüber hinaus sei der Bürgermeister zuständig für die Leitung und Beaufsichtigung der Verwaltung, woraus folge, dass er bestimmt, welche Beschäftigten an den Sitzungen der Vertretung und der Ausschüsse teilnehmen oder auch nicht. In der Kommentierung zum Nds. Kommunalverfassungsgesetz werde dazu ausgeführt, dass dieses Recht des Hauptverwaltungsbeamten weder vom Rat noch vom Verwaltungsausschuss oder einem Fachausschuss beschnitten werden darf, indem das Erscheinen oder Fernbleiben bestimmter Beschäftigter und damit auch Mitglieder des Personalrates angeordnet wird. Insoweit sei auch in diesem Punkt die beantragte Änderung der Geschäftsordnung nicht zulässig.

 

Um den Bedenken des Antragstellers zu begegnen, wies sie darauf hin, dass dem Personalrat durch das Nds. Personalvertretungsgesetz weitreichende Möglichkeiten gegeben sind, sich jederzeit und bei allen personalwirtschaftlichen Maßnahmen durch Informations-, Beteiligungs-  oder Zustimmungsrechte für die zu vertretenden Beschäftigten einzusetzen. Dieses werde auch aktiv praktiziert.

 

In anschließenden Wortmeldungen wurde eine Vermischung von Personalrat und Politik kritisch gesehen sowie auf die bisher bei Personalentscheidungen stets umfassenden Auskünfte der Verwaltung unter anderem über die Beteiligung des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten hingewiesen.

 

Auf Nachfrage erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer die im Nds. Kommunalverfassungsgesetz geregelte Personalhoheit des Hauptverwaltungsbeamten und erläuterte das gute Miteinander von Personalrat und Verwaltungsleitung sowie die umfassende Beteiligung des Personalrates.

 

Zur Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an Ratssitzungen erinnerte Ratsherr Pohlmann an die Situation in der letzten Ratssitzung, in der die Gleichstellungsbeauftragte mangels Platz im Zuhörerbereich saß. Er regte einen Platz nahe der Verwaltung an, was er für eher geeignet hielt, sich an der Diskussion zu beteiligen. Bürgermeister Gerdesmeyer sagte eine Regelung zu.

 

Ratsherr Pohlmann zog seinen Antrag zurück.