Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Erweiterung eines Wohnhauses an das Einfamilienwohnhaus wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses auf der Nordostseite des Gebäudes beantragt wurde. Der erdgeschossige Flachdachanbau hat die Abmessungen von ca. 5 x 14,5 m.

 

Das Grundstück mit dem beantragten Anbau grenzt an einen bebauten Bereich (Außenbereichssatzung „Bokern-Ost: Fohlenweg“).

 

Beantragt ist außerdem, mit der Baumaßnahme den Waldabstand von ca. 12 m auf ca. 7 m zu reduzieren.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Grundstücksbereich liegt in der Ortslage Bokern-Ost und ist im Flächennutzungsplan ´80 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.