Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Befreiung/Ausnahme zur Errichtung der Abluftreinigungsanlage und der Erweiterung des Wartebereiches/Anlieferung an der Brandstraße 21 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung (Befreiungsantrag) zur Errichtung einer Abluftreinigungsanlage sowie Erweiterung des Wartebereiches für Schweine außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche beantragt wurde.

 

Der Schlachthof an der Brandstraße 21 beabsichtigt, durch verschiedene bauliche Maßnahmen die Anpassung der Wochenkapazität an die bereits genehmigten Stunden- und Tageszahlen am Standort von momentan 12.000 auf 20.000 Schweine durch verschiedene Baumaßnahmen durchzuführen. An den Genehmigungen pro Stunde, pro Tag und Anzahl der Schlachttage pro Woche sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Als Maßnahmen sind vorgesehen, ein Erweiterungsbau für Zerlegung, Kistenwäsche und Leergutannahme sowie Fertigstellung des Reserveraumes für die weitere Modernisierung der Kühlung. Zusätzlich beinhaltet die Sanierung eine Leistungserhöhung der Ammoniak-Kälteanlage von 2,95 auf 5 t.

 

Außerdem sind der Umbau und die Erweiterung des Wartebereiches/Anlieferung und die Errichtung einer Abluftreinigungsanlage geplant.

 

Die Abluft aus dem Wartebereich/Anlieferung wird über einen Abluftkanal in die Reinigungsanlage geführt, wo die Luft über ein biologisch-chemisch arbeitendes System von Geruch und Ammoniak reduziert wird.

 

Das Gesamtbauvorhaben wird über einen Antrag auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung des Betriebes der Anlage nach § 16 (1) BImSchG vom Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg geprüft und genehmigt. Für die beantragte Befreiung vom Planungsrecht (Abluftreinigungsanlage, Erweiterung Wartebereich/Anlieferung) ist das Einvernehmen der Stadt erforderlich.

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 23 C/II „Rießel – südlich Meyerfelder Weg, Brandstraße“ und ist als Industriegebiet ausgewiesen.

 

In der Aussprache wies ein Ausschussmitglied auf den vor kurzer Zeit vorgekommenen Störfall hin, auf Grund dessen der Schlattgraben mit Blut verunreinigt wurde und eine Zustimmung zu dem Bauvorhaben nicht gegeben werden könne.

 

Der Ausschussvorsitzende wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Beratungsgegenstand dieses Tagesordnungspunktes die baurechtliche Beurteilung des gestellten Befreiungsantrages sei.