Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

a)     Der Verwaltungsausschuss stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.

b)     Der Verwaltungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 146 B für den Bereich „Westlich der Jägerstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 146 B für den Bereich „Westlich der Jägerstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung hierzu vom 16.09.2017 bis zum 30.10.2017 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

Landkreis Vechta, 26.10.2017

 

 

zu den umweltschützenden Belangen

Der Anregung die Baugrenzen in 5 m Abstand zu den Anpflanzflächen und Maßnahmenflächen festzusetzen wird nicht gefolgt, da diese Flächen sich ohne weiteres auch mit einem Abstand von 3 m zu Gebäuden zielgerecht entwickeln lassen. Die vorgeschlagene textliche Festsetzung ist bereits im Plan enthalten (s. textliche Festsetzung Nr. 9)

 

Entgegen der Anregung des Landkreises wird an der textlichen Festsetzung Nr. 11 festgehalten. Die verbleibenden Wegeseitenstreifen lassen sich nach Auffassung der Stadt als extensiv genutzte gemähte Streifen entwickeln. Die Grünverbindungen tragen so auch zur Vernetzung von Lebensräumen z.B. für Kleintiere und Insekten bei. Dies ist auch im angrenzenden B-Plan Nr. 146A bereits so vorgesehen worden.

 

Entsprechend des Hinweises wird die Stadt Lohne rechtzeitig einen Antrag zur Aufhebung des Schutzstatus der betroffenen Wallhecken stellen und Ersatzflächen vorlegen. Der erforderliche externe Kompensationsbedarf von 21.508 Werteinheiten erfolgt auf Flächen des Kompensationspools Gut Lage in der Gemeinde Essen. In diesem Kompensationsflächenpool hat die Stadt Lohne 800.000 Wertpunkte erworben, von dem das vorliegende Kompensationsdefizit abgezogen wird. Die Begründung wird um entsprechende Ausführungen ergänzt.

 

Dort werden auch Maßnahmen durchgeführt, die sich vorteilhaft für Gehölzbrüter, für Arten des Offenlandes und Halboffenlandes sowie für Fledermausarten auswirken. Im Übrigen sind bereits im Plangebiet vernetzende Extensivierungsstreifen vorgesehen. Auch die Retentionsräume und die Maßnahmen der Gewässerrenaturierung werden sich z.B. vorteilhaft auf das Nahrungsangebot für Vögel und Fledermäuse auswirken. Durch die Gehölzanpflanzungen am Baugebiets­rand werden außerdem u.a. neue Nistmöglichkeiten für Brutvögel entstehen.

 

Der Hinweis Nr. 2 zu den Belangen des Artenschutzes, wie z. B Vermeidung erheblicher Störungen potentieller Fledermausquartiere etc. wird wie vorgeschlagen ergänzt.

 

zur Wasserwirtschaft

Die Retentionsräume und Renaturierungsmaßnahmen an der Schellohne werden in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde sowie der Hase Wasseracht geplant. Dabei werden Abstandsvorgaben zum Gewässer berücksichtigt werden.

 

zum Planentwurf

Wie angeregt wird der Begriff „naturnah“ in der textlichen Festsetzung Nr. 10a gestrichen.

 

 

zu den Hinweisen

Die Hinweise zur Brandbekämpfung werden berücksichtigt. Im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen wird dafür gesorgt, dass eine ausreichende Löschwassermenge und genügend Hydranten zur Verfügung stehen. Die Standorte werden mit der Feuerwehr Lohne abgestimmt.

 

 

OOWV Brake, 25.10.2017

 

Die Hinweise des OOWV betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden rechtzeitig beachtet. Dabei wird in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Lohne gewährleistet, dass im Plangebiet eine ausreichende Menge an Löschwasser zur Verfügung gestellt wird.

 

 

Hase-Wasseracht Essen, 09.10.2017

 

Das dem Planentwurf zu Grunde liegende Entwässerungskonzept stellt eine Fortschreibung des entsprechenden Konzeptes des angrenzenden B-Plan Nr. 146A dar und berücksichtigt ebenso die Trennung von Fließgewässer und Regenrückhaltung. Die weitere Bearbeitung und Umsetzung dieses Konzeptes erfolgt - wie bislang auch - in Abstimmung mit der Hase-Wasseracht und im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens. Die Hinweise des Unterhaltungsverbandes werden dabei entsprechend beachtet.

 

Es wird dabei gewährleistet, dass ein ca. 5 m breiter Weg als Unterhaltungsweg und gleichzeitig auch als Fuß- und Radweg im Bereich der 20 m breiten Bachaue zur Verfügung gestellt wird. Im wasserrechtlichen Verfahren wird auch nachgewiesen, dass eine Drosselung auf den natürlichen Abfluss nicht versiegelter Flächen erfolgt und Schwimmstoffe und Feinsedimente wirkungsvoll zurückgehalten werden.

 

 

EWE Netz GmbH Oldenburg, 21.09.2017

 

Die Hinweise der EWE betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich rechtzeitig beachtet.

 

 

Deutsche Bahn AG Bremen, 22.09.2017

 

Der Hinweis auf die eventuellen Immissionen aus dem Eisenbahnbetrieb wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund des vorhandenen Abstandes ist mit einer erheblichen Lärmbelastung durch den Schienenverkehr im Planungsgebiet nicht zu rechnen. Auf eine qualifizierte Lärmprognose wird daher verzichtet.

 

Der Abstand zur Bahnlinie beträgt an der nächstgelegene Stelle ca. 260 m, im Übrigen aber erheblich mehr. Zwischen Bahnlinie und Geltungsbereich liegen außerdem bebaute Siedlungsbereiche z.B. beiderseits der Jägerstraße. Bei früheren Bebauungsplänen im Nahbereich der Bahn (z.B. B-Plan Nr. 111) haben sich trotz entsprechender Wachstumsprognosen beim Schienenverkehr auch nach der Realisierung der Wohnbebauung keine Hinweise auf Immissionskonflikte mit der Bahn ergeben.

 

 

Deutsche Telekom Technik GmbH Osnabrück, 02.11.2017

 

Die Hinweise der Telekom betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich rechtzeitig beachtet.

 

 

Vodafone Kabel Deutschland GmbH Leer, 27.10.2017

 

Die Hinweise der Vodafone Kabel Deutschland GmbH betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich rechtzeitig beachtet.

 

In einer Besprechung der Stadt Lohne mit dem Flächeneigentümer des im Norden des Plangebietes gelegenen Flurstücks 4/4 wurde deutlich, dass diese Fläche mittelfristig für eine Wohnbauentwicklung nicht zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wird dieser nördliche Bereich bei der weiteren Planung aus dem Geltungsbereich herausgenommen.