Sitzung: 24.04.2018 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: 61/038/2017
Beschlussvorschlag:
a)
Der Verwaltungsausschuss stimmt den Vorschlägen der
Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange zu.
b)
Der Verwaltungsausschuss beschließt die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 146 B für den Bereich „Westlich der Jägerstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 146 B für den Bereich „Westlich der Jägerstraße“
mit örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung hierzu vom 16.09.2017 bis
zum 30.10.2017 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen
gegeben.
Landkreis
Vechta, 26.10.2017
zu den
umweltschützenden Belangen
Der Anregung die
Baugrenzen in 5 m Abstand zu den Anpflanzflächen und Maßnahmenflächen
festzusetzen wird nicht gefolgt, da diese Flächen sich ohne weiteres auch mit
einem Abstand von 3 m zu Gebäuden zielgerecht entwickeln lassen. Die
vorgeschlagene textliche Festsetzung ist bereits im Plan enthalten (s.
textliche Festsetzung Nr. 9)
Entgegen der
Anregung des Landkreises wird an der textlichen Festsetzung Nr. 11 festgehalten.
Die verbleibenden Wegeseitenstreifen lassen sich nach Auffassung der Stadt als
extensiv genutzte gemähte Streifen entwickeln. Die Grünverbindungen tragen so
auch zur Vernetzung von Lebensräumen z.B. für Kleintiere und Insekten bei. Dies
ist auch im angrenzenden B-Plan Nr. 146A bereits so vorgesehen worden.
Entsprechend des
Hinweises wird die Stadt Lohne rechtzeitig einen Antrag zur Aufhebung des
Schutzstatus der betroffenen Wallhecken stellen und Ersatzflächen vorlegen. Der
erforderliche externe Kompensationsbedarf von 21.508 Werteinheiten erfolgt auf
Flächen des Kompensationspools Gut Lage in der Gemeinde Essen. In diesem
Kompensationsflächenpool hat die Stadt Lohne 800.000 Wertpunkte erworben, von
dem das vorliegende Kompensationsdefizit abgezogen wird. Die Begründung wird um
entsprechende Ausführungen ergänzt.
Dort werden auch
Maßnahmen durchgeführt, die sich vorteilhaft für Gehölzbrüter, für Arten des
Offenlandes und Halboffenlandes sowie für Fledermausarten auswirken. Im Übrigen
sind bereits im Plangebiet vernetzende Extensivierungsstreifen vorgesehen. Auch
die Retentionsräume und die Maßnahmen der Gewässerrenaturierung werden sich
z.B. vorteilhaft auf das Nahrungsangebot für Vögel und Fledermäuse auswirken.
Durch die Gehölzanpflanzungen am Baugebietsrand werden außerdem u.a. neue
Nistmöglichkeiten für Brutvögel entstehen.
Der Hinweis Nr. 2
zu den Belangen des Artenschutzes, wie z. B Vermeidung erheblicher Störungen
potentieller Fledermausquartiere etc. wird wie vorgeschlagen ergänzt.
zur Wasserwirtschaft
Die Retentionsräume
und Renaturierungsmaßnahmen an der Schellohne werden in Abstimmung mit der
Unteren Wasserbehörde sowie der Hase Wasseracht geplant. Dabei werden
Abstandsvorgaben zum Gewässer berücksichtigt werden.
zum Planentwurf
Wie angeregt wird
der Begriff „naturnah“ in der textlichen Festsetzung Nr. 10a gestrichen.
zu den Hinweisen
Die Hinweise zur
Brandbekämpfung werden berücksichtigt. Im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen
wird dafür gesorgt, dass eine ausreichende Löschwassermenge und genügend
Hydranten zur Verfügung stehen. Die Standorte werden mit der Feuerwehr Lohne
abgestimmt.
OOWV
Brake, 25.10.2017
Die Hinweise des
OOWV betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der
Bauausführung und werden rechtzeitig beachtet. Dabei wird in Absprache mit der
Freiwilligen Feuerwehr Lohne gewährleistet, dass im Plangebiet eine
ausreichende Menge an Löschwasser zur Verfügung gestellt wird.
Hase-Wasseracht
Essen, 09.10.2017
Das dem Planentwurf
zu Grunde liegende Entwässerungskonzept stellt eine Fortschreibung des
entsprechenden Konzeptes des angrenzenden B-Plan Nr. 146A dar und
berücksichtigt ebenso die Trennung von Fließgewässer und Regenrückhaltung. Die
weitere Bearbeitung und Umsetzung dieses Konzeptes erfolgt - wie bislang auch -
in Abstimmung mit der Hase-Wasseracht und im Rahmen des wasserrechtlichen
Verfahrens. Die Hinweise des Unterhaltungsverbandes werden dabei entsprechend
beachtet.
Es wird dabei
gewährleistet, dass ein ca. 5 m breiter Weg als Unterhaltungsweg und
gleichzeitig auch als Fuß- und Radweg im Bereich der 20 m breiten Bachaue
zur Verfügung gestellt wird. Im wasserrechtlichen Verfahren wird auch
nachgewiesen, dass eine Drosselung auf den natürlichen Abfluss nicht versiegelter
Flächen erfolgt und Schwimmstoffe und Feinsedimente wirkungsvoll zurückgehalten
werden.
EWE
Netz GmbH Oldenburg, 21.09.2017
Die Hinweise der
EWE betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der
Bauausführung und werden soweit erforderlich rechtzeitig beachtet.
Deutsche
Bahn AG Bremen, 22.09.2017
Der Hinweis auf die
eventuellen Immissionen aus dem Eisenbahnbetrieb wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund des vorhandenen Abstandes ist mit einer erheblichen Lärmbelastung
durch den Schienenverkehr im Planungsgebiet nicht zu rechnen. Auf eine
qualifizierte Lärmprognose wird daher verzichtet.
Der Abstand zur
Bahnlinie beträgt an der nächstgelegene Stelle ca. 260 m, im Übrigen aber
erheblich mehr. Zwischen Bahnlinie und Geltungsbereich liegen außerdem bebaute
Siedlungsbereiche z.B. beiderseits der Jägerstraße. Bei früheren
Bebauungsplänen im Nahbereich der Bahn (z.B. B-Plan Nr. 111) haben sich trotz
entsprechender Wachstumsprognosen beim Schienenverkehr auch nach der
Realisierung der Wohnbebauung keine Hinweise auf Immissionskonflikte mit der
Bahn ergeben.
Deutsche
Telekom Technik GmbH Osnabrück, 02.11.2017
Die Hinweise der
Telekom betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der
Bauausführung und werden soweit erforderlich rechtzeitig beachtet.
Vodafone
Kabel Deutschland GmbH Leer, 27.10.2017
Die Hinweise der
Vodafone Kabel Deutschland GmbH betreffen die nachfolgende Ebene der
Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich
rechtzeitig beachtet.
In einer Besprechung der Stadt Lohne mit dem Flächeneigentümer des im Norden des Plangebietes gelegenen Flurstücks 4/4 wurde deutlich, dass diese Fläche mittelfristig für eine Wohnbauentwicklung nicht zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wird dieser nördliche Bereich bei der weiteren Planung aus dem Geltungsbereich herausgenommen.