Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

a)    Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der eingeschränkten Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

 

b)    Der Bebauungsplan Nr. 92/II – 2. Änderung für das Gebiet „Algenweg / Bruchweg“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass der Landkreis Vechta sowie die betroffenen Anlieger von der vorliegenden Planung am 25.01.2018 informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 2. März gegeben wurde.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta vom 28.02.2018

Umweltschützende Belange:

Die Stellungnahme des Landkreises Vechta wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zu den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen wird in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Wasserwirtschaft:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Änderungsbereich ist bereits vollständig an den vorhandenen Oberflächenwasserkanal angeschlossen, da auf Grund des hoch anstehenden Grundwasserspiegels und der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung nicht möglich ist. Dies wird in der Begründung redaktionell ergänzt.

 

Planentwurf

Der Anregung wird gefolgt. Folgender Hinweis wird in die Planunterlagen übernommen: Die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 92/II und dessen 1. Änderung treten, soweit sie sich mit der vorliegenden 2. Änderung überschneiden, außer Kraft.

Die Planunterlagen werden mit einer Begründung zu den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften, die aus dem ursprünglichen Bebauungsplan übernommen wurden, ergänzt.

 

 

Bürger 1 vom 19.02.2018

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Einfahrt in die Wendeanlage wird wie vorgeschlagen auf eine Breite von 5,50 m vergrößert. Der Durchmesser der Wendeanlage von 18 m ist bereits vorhanden und muss daher nicht angepasst werden. Damit ist die Einfahrt zu dieser Wendeanlage auch für LKW problemlos möglich.

 

Bürger 2 vom 28.02.2018

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Einfahrt in die Wendeanlage wird wie vorgeschlagen auf eine Breite von 5,50 m vergrößert. Der Durchmesser der Wendeanlage von 18 m ist bereits vorhanden und muss daher nicht angepasst werden. Damit ist die Einfahrt zu dieser Wendeanlage auch für LKW problemlos möglich.

 

Bürger 3 vom 01.02.2018

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen können aber im Rahmen der vorliegenden Planung nicht berücksichtigt werden, da sich die angesprochene Einfahrt außerhalb des Plangeltungsbereiches befindet. Darüber hinaus handelt es sich um private Grundstücksflächen, die im hier gültigen Bebauungsplan als Allgemeine Wohngebietsflächen festgesetzt sind. Um die Einfahrt dieser privaten Zuwegung aufzuweiten bedarf es einer privatrechtlichen Regelung.