Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

a)    Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

 

b)    Der Bebauungsplan Nr. 76 – 8. Änderung für den Bereich „Vechtaer Straße / Wicheler Flur“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 – 8. Änderung für den Bereich „Vechtaer Straße / Wicheler Flur“ sowie die Begründung erneut vom 05.02.2018 bis zum 16.03.2018 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg vom 12.03.2018

Die Hinweise des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg werden zur Kenntnis genommen. In einer schalltechnischen Voruntersuchung zu den Gewerbelärmeinwirkungen auf das geplante Wohngebiet durch den TÜV NORD vom 12.04.2018 wurde ermittelt, dass am Immissionsort 101 am nördlichen Rand der geplanten Wohnbaufläche eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte für WA-Gebiete von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts um ca. 2dB(A) nicht auszuschließen ist. In der Abwägung wird diese Überschreitung für hinnehmbar eingestuft, da auch in Mischgebieten mit 5 dB(A) höheren Immissionsrichtwerten Wohnnutzungen allgemein zulässig sind.

 

 

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 15.03.2018

Die Hinweise der Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen. Eine textliche Festsetzung zu gebäudeinternen Zugangspunkten und der Lage von Leerrohren ist planungsrechtlich nicht möglich. Die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes zugunsten der Versorgungsträger wird im Bereich der privaten Straßenverkehrsfläche festgesetzt.