Zum Stand in dieser Angelegenheit teilte die Verwaltung mit, dass der Umbau von Umlaufsperren aufgrund von Sicherheitsbedenken bedenklich sei. Ein Umbau, der ein ungehindertes Durchfahren von z. B. Fahrradfahrern mit Anhänger ermögliche, führe dazu, dass Radfahrer ungehindert in den angrenzenden Rad-/Fahrbahnbereich fahren.