Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem Vorschlag, den Giebel bis auf die Kehlbalkenlage (Zangen) oberhalb der Dachgeschosswohnungen abzubrechen und ein Satteldach als Krüppelwalmdach zu bauen wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass an der Dinklager Straße 84 und 84 A im Bereich der Bebauungspläne Nr. 23 B und 80/I zwei Mehrfamilienwohnhäuser mit je 6 Wohneinheiten gebaut wurden. Kurz vor Abschluss der Bauarbeiten wurden drei Änderungsanträge (Nachträge) eingereicht.

 

Die Anträge sind am 30.01.2018 im Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss sowie am 16.01. und 13.02.2018 im Verwaltungsausschuss vorgestellt und zunächst zurückgestellt worden.

 

1.     Das Mehrfamilienhaus hat eine Höhe von 6,78 m über Oberkante fertiger Straße. Die max. zulässige Traufhöhe von 6,1 m (Sparrenansatzpunkt) wird um 68 cm überschritten.

2.     Die Wohngebäude haben eine Firsthöhe von 12,5 m über Oberkante Straße. Bei einer beantragten Gebäudebreite von 13,905 m beträgt die Firsthöhe 10,5 m. Die Firsthöhe wird damit um 2 m überschritten.

3.     Das Dach hat eine Dachneigung von ca. 39° und überschreitet die max. zulässige Dachneigung von 32° um 7°.

4.     Aufgrund der veränderten Dachneigung ist das Gebäude III-geschossig.

 

Im Rahmen mehrerer Gespräche mit dem Bauherrn, seinem Planer, den Nachbarn sowie dem Landkreis Vechta ist nach Lösungswegen gesucht worden. Hierzu erklärte der Antragsteller, dass das bestehende Gebäude soweit zurückgebaut wird, dass die II-Geschossigkeit eingehalten wird. Dies beinhaltet auch den Rückbau des Frontspießes in Teilbereichen.

 

Hierzu wurden der Stadt Lohne zwei Planvorschläge unterbreitet. Ein Lösungsansatz wäre, den Giebel bis auf die Kehlbalkenlage (Zangen) oberhalb der Dachgeschosswohnungen abzubrechen und ein Satteldach als Krüppelwalmdach zu bauen. Bei der zweiten Variante wird vorgeschlagen, das Dach oberhalb der Zangenlage abzubrechen und hier ein Flachdach auszubilden.

 

Beide Ausführungsvarianten halten die wesentlichen Vorgaben des Bebauungsplanes nicht ein.

 

In der Aussprache wurden die beiden Varianten diskutiert und beide als nicht optimal angesehen. Aus optischen Gründen wäre die Variante, das Dach als Krüppelwalmdach auszubauen, noch  die vertretbarste Option. Ein Ausschussmitglied gab zu Bedenken, dass durch Abwalmen das Volumen des Gebäudes kaum geringer werde.