Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich möglich ist.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung (Bauvorbescheid) auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Lückenbebauung in Lohne, Burgweg 27 B, beantragt wurde. Die betroffene Baulücke liegt im Bereich einer kleineren Bauzeile mit insgesamt drei Wohngebäuden wobei ein Wohngebäude als Doppelhaus errichtet worden ist. Der Abstand zwischen den Wohngebäuden Burgweg 27 A und 26 A beträgt ca. 64 m. Eine Lückenbebauung wäre hier durchaus vorstellbar, würde die Bauzeile in diesem Bereich jedoch nicht vollständig schließen.

 

Auf der benachbarten Hofstelle, Burgweg 26 wird eine Masttierhaltung für ca. 500 Mastschweine betrieben. Eine Immissionsberechnung mit den Auswirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung liegt der Stadt Lohne nicht vor.

 

Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen und ist nach Auffassung des Landkreis Vechta nicht zulässig.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Zerhusen und ist im Flächennutzungsplan 80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

In der Diskussion sprach sich ein Ausschussmitglied dafür aus, das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu erteilen.

 

Ein anderes Ausschussmitglied vertrat die Auffassung, dass aufgrund der großen Lücke die Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben sei und stellte den Antrag, den TOP zurück zu stellen um andere Lösungsmöglichkeiten zu finden.

 

Ein Ausschussmitglied schlug daraufhin vor, den Erlass einer Außenbereichssatzung zu prüfen.