Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Ludgerus-Werk e. V. erhält für das Jahr 2018 eine Zuwendung in Höhe der zu zahlenden Ablösebeträge in Höhe von 39.200,00 €.

 


Sachverhalt:

 

Das Ludgerus-Werk e. V. hat Ende 2012 das vorher teilweise bereits angemietete Objekt Brinkstr. 41 ohne städtische Zuschüsse mit Fremdmitteln erworben und in den Folgejahren in Teilen umgebaut. Die seinerzeit vorhandenen Wohnungen und eine physiotherapeutische Praxis werden heute für die Aufgaben einer Volkshochschule genutzt. Weiter sind in dem Gebäude der Seniorentreffpunkt mit der Freiwilligenagentur untergebracht.

 

Das Ludgerus-Werk e.V. hat seit dem Umzug in das neue Gebäude an der Mühlenstr. 2 eine äußerst positive Entwicklung genommen. Dieses verdeutlichen insbesondere die nach dem Nds. Erwachsenenbildungsgesetz als Leistungsnachweis maßgeblichen Unterrichtsstunden, die von 2011 – 2016 von 23.506 UStd. auf 39.141 UStd. gestiegen sind (ohne Familienbildungsstätte). Hierdurch bedingt fehlen Unterrichts- und Büroräume. Um hier Abhilfe zu schaffen, werden Pfarrheime der Kirchen genutzt und sind Räumlichkeiten an der Landwehrstr. 5 in einem ehemaligen Druckereigebäude angemietet worden.

 

Das Objekt Brinkstr. 41 besteht aus einem zweigeschossigen Gebäudeteil und einem eingeschossigen Anbau. Um zusätzliche Nutzfläche in Größe von ca. 170 qm zu gewinnen, ist geplant, den Anbau in Holzrahmenbauweise und einer Glasfassade zweigeschossig auszubauen. In diesem Zusammenhang wird das Dach des zweigeschossigen Gebäudeteils erneuert und mit dem Anbau verbunden, so dass eine Einheit entsteht, die auch zur Verbesserung des Stadtbildes beiträgt. Weiter wird das Gebäude mit einem neuen Anstrich versehen und alte Fenster werden ausgetauscht.

 

Das Investitionsvolumen einschl. Einrichtung wurde mit rd. 500.000,00 € ermittelt. Die Finanzierung kann das Ludgerus-Werk e. V. mit Eigenmitteln in Höhe von 300.000,00 € und Kreditmitteln in Höhe von 200.000,00 € sicherstellen. Ein Zuschuss für die eigentliche Baumaßnahme wird nicht beantragt. Durch die neu entstehenden Nutzflächen und evtl. auch durch die vorgenommene Umnutzung der Wohnungen zu Seminar- und Büroräumen sind zusätzliche Einstellplätze nachzuweisen, die auf dem Grundstück nicht geschaffen werden können und eine Ablösung notwendig machen.

 

Das Ludgerus-Werk e.V. beantragt mit Schreiben vom 12.10.2017 eine Zuwendung in Höhe dieser zu zahlenden Ablösebeträge. Der Betrag in Höhe von 39.200,00 € (Ablösebetrag für 8 Kraftfahrzeugeinstellplätze = 8 x 4.900,00 €) gem. Satzung der Stadt Lohne vom 28. Mai 2015 über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze wird im Nachtrag des Haushaltsjahres 2018 bereitgestellt.

 

Ratsherr Norbert Hinzke hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.