Sitzung: 05.06.2018 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 22/004/2018
Beschlussemfehlung:
- Der
Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung Obdachlosenunterkünfte
„Gingfeld 33, 35, 35 A“ wird zugestimmt.
- Die
Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkunft „Gingfeld 33, 35, 35 A“ ist auf monatlich 179,00 € pro Person
festzusetzen.
- Die 4.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Lohne (Oldenburg) tritt
in der anliegenden Fassung in Kraft.
Sachverhalt:
a) Obdachlosenunterkunft „Gingfeld 33, 35,
35 A“
Der Neubau der Obdachlosenunterkunft
„Gingfeld“ mit einer maximalen Belegungszahl von 59 Personen ist seit Anfang
des Jahres fertig gestellt. Die personenbezogene, nach dem
Kostendeckungsprinzip kalkulierte Benutzungsgebühr bezieht sich auf das gesamte
Objekt mit 10 Wohneinheiten und wurde auf der Grundlage von tatsächlichen und
geschätzten Aufwandswerten errechnet und umfasst sämtliche Nebenkosten
(Verbrauchskosten). Die kostendeckende Benutzungsgebühr beträgt monatlich 179,30 € pro Person.
b) Satzungsänderung
§ 3 der Gebührensatzung wird wie folgt
ergänzt:
Höhe
der Gebühr
1.
Die
monatlichen Gebühren einschließlich aller Nebenkosten betragen
pro
Person für Wohnraum in
h) Obdachlosenunterkunft „Gingfeld 33, 35, 35 A“ 179,00 €
Zu aktualisieren ist die Anlage 3 der Gebührensatzung. In der Anlage 3
(angemietete Objekte) wird das Objekt „Kreymborgstraße 11“ gestrichen.
Ratsherr Norbert Hinzke hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.