Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussemfehlung:

 

  1. Der Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung Obdachlosenunterkünfte „Gingfeld 33, 35, 35 A“ wird zugestimmt.

 

  1. Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkunft „Gingfeld 33, 35, 35 A“ ist auf monatlich 179,00 € pro Person festzusetzen.

 

  1. Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Lohne (Oldenburg) tritt in der anliegenden Fassung in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

a)    Obdachlosenunterkunft „Gingfeld 33, 35, 35 A“

 

Der Neubau der Obdachlosenunterkunft „Gingfeld“ mit einer maximalen Belegungszahl von 59 Personen ist seit Anfang des Jahres fertig gestellt. Die personenbezogene, nach dem Kostendeckungsprinzip kalkulierte Benutzungsgebühr bezieht sich auf das gesamte Objekt mit 10 Wohneinheiten und wurde auf der Grundlage von tatsächlichen und geschätzten Aufwandswerten errechnet und umfasst sämtliche Nebenkosten (Verbrauchskosten). Die kostendeckende Benutzungsgebühr beträgt monatlich 179,30 € pro Person.

 

b)    Satzungsänderung

 

§ 3 der Gebührensatzung wird wie folgt ergänzt:

 

Höhe der Gebühr

 

1.  Die monatlichen Gebühren einschließlich aller Nebenkosten betragen

pro Person für Wohnraum in

 

                            h) Obdachlosenunterkunft „Gingfeld 33, 35, 35 A“         179,00 €

 

 

Zu aktualisieren ist die Anlage 3 der Gebührensatzung. In der Anlage 3 (angemietete Objekte) wird das Objekt „Kreymborgstraße 11“ gestrichen.

 

Ratsherr Norbert Hinzke hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.