Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Beschluss:

 

1.    Der Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung Obdachlosenunterkünfte „Gingfeld 33, 35, 35 A“ wird zugestimmt.

 

2.    Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkunft „Gingfeld 33, 35, 35 A“ ist auf monatlich 179,00 € pro Person festzusetzen.

 

3.    Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Lohne (Oldenburg) tritt in der anliegenden Fassung in Kraft.


Finanzausschussvorsitzender Sieveke berichtete von den Beratungen. Auf Anfrage erläuterte Stadtkämmerer Theder, dass Sachbeschädigungen nach dem Verursacherprinzip geahndet werden.