Ein Ratsmitglied der SPD/G.U.F.-Gruppe teilte zu einer vorherigen Anfrage unter TOP 3. nach möglichen Rechtsbehelfen mit, dass ein Bürgerentscheid angestrebt werden könnte. Hierzu wurde von der Verwaltung richtig gestellt, dass Bürgerbegehren bei der Aufstellung von Bauleitplänen unzulässig sind.