Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Dem Autohaus wird ein Sondernutzungsnutzungsrecht an der Daimler Straße zur Anlegung von Mitarbeiterparkplätzen unter der Maßgabe, dass sie einen neuen Wendeplatz für LKW anlegt, eingeräumt. Die Umgestaltung der Straße muss auf eigene Kosten erfolgen.

 

Die Erlaubnis ist mit entsprechenden Auflagen (u. a. Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst, Widerruf) zu erteilen.


Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes gab der Vorsitzende um 19:12 Uhr seinen Vorsitz an den Stellvertreter, Herrn Konrad Rohe ab.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass ein Autohaus an der Langweger Straße dringenden Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen für Kundenfahrzeuge (u.a. Reisebusse) habe, die gesichert abgestellt werden müssen. Als Standort hierfür kommt die Fläche des derzeitigen Mitarbeiterparkplatzes in Betracht. Allerdings fehlen dann die Parkmöglichkeiten für die Mitarbeiter.

 

Die Firma hat daher angefragt, ob ihr eine Sondernutzungserlaubnis eingeräumt werden kann, in der Daimler Straße Mitarbeiterparkplätze zu schaffen.

 

Dazu wäre es erforderlich, den Gehweg und den Grünstreifen umzugestalten, damit dort in Senkrechtaufstellung geparkt werden kann.

 

Um die Wendemöglichkeit für LKW zu erhalten, würde die Firma auf eigene Kosten im Kurvenbereich einen neuen Wendeplatz, teilweise auf dem Firmengrundstück, anlegen.

 

Unter der Maßgabe, dass die Zufahrt zu ihrem Betriebsgelände bestehen bleibt, hat die Firma Pöppelmann der Regelung zugestimmt.

 

Um 19:16 übernahm der Vorsitzende wieder den Vorsitz.

 

In der Aussprache wurde darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherungspflicht und der Winterdienst vom Erlaubnisnehmer zu tragen seien. Auch sollte die Erlaubnis unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, für den Fall, dass die Straße wieder in ihrer ursprüngliche Funktion benötigt werde.