Sitzung: 14.08.2018 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: 61/021/2018
Beschlussempfehlung:
a) Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan Nr. 54 E für den Bereich „Südlich Nachtigallenweg“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 E für den Bereich „Südlich
Nachtigallenweg“ sowie die Begründung hierzu vom 22.05.2018 bis zum 29.06.2018
im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta vom 29.06.2018
Zu Abs. 1:
Der Abstand der Baugrenze zur Maßnahmenfläche wurde bereits aufgrund der Anregung des Landkreises in der frühzeitigen Behördenbeteiligung angepasst. Eine Notwendigkeit für eine weitere Anpassung wird nicht gesehen.
Zu Abs. 2:
Auch hier wurde bereits eine Anpassung aufgrund der Anregung des Landkreises in der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgenommen. Eine Notwendigkeit zur weiteren Anpassung wird nicht gesehen.
Zu Abs. 3:
Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind in dem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu beachten. Von daher ist eine Bewertung mit 1,5 Punkten sachgerecht.
Zu Abs. 4:
Die Bezeichnung "Fläche für Schutz und Pflege D" entstammt einem früheren Entwurfsstadium, Begründung und Umweltbericht werden dahingehend redaktionell überarbeitet, dass diese Bezeichnung entfernt und stattdessen von Waldfläche gesprochen wird.
Im Westen des Geltungsbereiches werden 105 m² Wald zu Verkehrsfläche umgewandelt. Im Gegenzug wird die bisherige Waldfläche nach Norden auf bisherigem Acker bis an die Maßnahmenfläche A heran erweitert. Dadurch ergibt sich in der Bilanz eine Zunahme der Waldfläche im Geltungsbereich um 1.962 m² auf insgesamt 8.039 m². Diese Erläuterung wird in die Begründung aufgenommen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird um eine Darstellung ergänzt, in der die neu aufzuforstenden Flächen dargestellt sind.
Zu Abs. 5:
Die Rodung am Südrand des Plangebietes erfolgte im Zuge einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung und ist nicht die Folge der vorliegenden Bauleitplanung. Insofern sind hierfür im Bebauungsplan auch keine Kompensationsmaßnahmen festzusetzen.
Da diese Waldflächen nunmehr in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden, wird die Anregung des Landkreises aufgegriffen und die Maßnahmen textlich im Bebauungsplan festgesetzt.
Zu Abs. 6:
Der
Hinweis des Landkreises bezüglich der externen Kompensation der 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 88 ist nicht richtig. Die externe Kompensation von 10.154 WE
für diesen Bebauungsplan erfolgte wegen des sachlichen Zusammenhangs auf eine
Kompensationsfläche in Schellohne.
Eine
Änderung der Begründung des vorliegenden Bebaungsplans ist daher nicht
erforderlich.
Zu
Abs. 7
Das Gewässer III. Ordnung liegt zwar außerhalb des Plangbietes. Die Hase-Wasseracht hat in ihren Stellungnahmen vom 04.12.2017 und 15.05.2018 festgestellt, dass der Abstand ausreichend ist und keine grundsätzlichen Bedenken erhoben werden. Im übrigen erfolgt die Planung der Regenrückhaltebecken in enger Abstimmung mit der Hase-Wasseracht.
Zu Abs. 8:
Die Hinweise zur Brandbekämpfung werden berücksichtigt. Im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen wird dafür gesorgt, dass eine ausreichende Löschwassermenge und genügend Hydranten zur Verfügung stehen. Die Standorte werden mit der Feuerwehr Lohne abgestimmt.
Hase-Wasseracht
vom 04.12.2017 und 15.05.2018
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es ist vorgesehen, das
Regenwasser gedrosselt in die Vorflut abzugeben.
EWE Netz GmbH vom 15.05.2018
Der Hinweis des Leitungsträgers wird zur Kenntnis genommen. Bei den
genannten Leitungen handelt es sich um Hausanschlussleitungen oder um das
örtliche Netz innerhalb der Erschließungsstraßen; Leitungen mit überörtlicher
Bedeutung sind nicht vorhanden. Das Erschließungssystem wird durch diese
Planung nicht berührt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.
Deutsche Bahn AG vom 15.05.2018
Der Hinweis auf die eventuellen Immissionen aus dem Eisenbahnbetrieb wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund des vorhandenen großen Abstandes zur östlichen Bahntrasse ist mit einer Lärmbelastung durch den Schienenverkehr im Planungsgebiet nicht zu rechnen. Auf eine qualifizierte Lärmprognose wird daher verzichtet.
Feuerwehr Lohne vom 15.05.2018
Die Hinweise der Freiwillige Feuerwehren werden zur Kenntnis genommen
und im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen berücksichtigt.
OOWV
vom 11.06.2018
Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen und falls
erforderlich im Rahmen von Erschließungsarbeiten berücksichtigt. Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte werden für die Versorgungsleitungen nicht vorgesehen, da i.d.R.
die Leitungen unter den Erschließungsstraßen verlegt werden. Die Hinweise zum
Löschwasser werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Ausbaumaßnahmen werden
falls erforderlich in Absprache mit der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr sowie
des Brandschutzprüfers des Landkreises Vechta Maßnahmen für nicht
leitungsgebundene Löschwasser-Quellen durchgeführt, so dass zukünftig im
Plangebiet eine hinreichende Löschwassermenge zur Verfügung gestellt werden
kann.
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 27.06.2018
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen von nachfolgenden Baumaßnahmen berücksichtigt werden.
In der Aussprache erläuterte die Verwaltung, dass die Maximalgröße von 1.400 qm der Grundstücke erforderlich sei, um z. B. auch eine Hausgruppenbebauung zu ermöglichen.
Angeregt wurde, die Mindestgröße der Grundstücke von 600 qm auf 500 qm zu reduzieren.
Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass bis zum Satzungsbeschluss mit dem Investor und Eigentümer der Fläche ein Gespräch geführt werden soll, um die noch festzulegenden Kriterien zu bestimmen.