Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens wird zurückgestellt.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Bauvorbescheid zum Neubau eines Boardinghaus auf dem Grundstück Brandstraße/Ecke Elbers Mühle 1 beantragt wurde.

 

Das Boardinghaus ist ein Beherbergungsbetrieb, der sich meist an Langzeitnutzer in städtischer Umgebung wendet. Die Zimmer sind von ihrer Ausstattung her an private Wohnungen ausgerichtet. Der Service reicht von sehr geringem Angebot bis hin zu einem hotelmäßigen Roomservice.

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 71/I „Brandstraße/Lerchentaler Straße“. Das Grundstück ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

Gem. den planungsrechtlichen Festsetzungen (BauNVO 1977) zum Bebauungsplan sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausnahmsweise zulässig. Alle weiteren gewerblichen Nutzungen sind gem. den textlichen Festsetzungen unzulässig.

 

Das Bauvorhaben kann an dem Standort also ausnahmsweise zugelassen werden.

 

Über die Zulassung des Bauvorhabens entscheidet der Landkreis Vechta im Einvernehmen mit der Stadt Lohne.

 

In der Aussprache wurde in verschiedenen Wortbeiträgen die mangelhafte Parksituation in diesem Bereich kritisiert. Befürchtet wurde, dass sich durch die Errichtung eines Boardinghauses diese Situation noch verschärfe.

 

Die Verwaltung führte aus, dass bei dem Vorhaben auch zu prüfen sei, ob durch die Parkplatzsituation negative Einwirkungen auf die Nachbarschaft entstehen.

 

Ein Ausschussmitglied stellte daraufhin den Antrag, die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens bis zur Klärung dieser Frage zurückzustellen.