Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die anliegende Entgeltordnung für die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle LOHNEUM wird beschlossen.

 

  1. Um auf Einzelfälle flexibel reagieren zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, in besonderen Fällen abweichende Tarife festsetzen zu dürfen.

 


Sachverhalt:

 

 

Mit der Eröffnung der neuen Sporthalle LOHNEUM steht ab Juni 2018 ein neuer Standort für die Ausübung von Schul- und Freizeitsport sowie weitere Zwecke zur Verfügung.

 

In Anbetracht der Investitionssumme von über 7 Millionen Euro sowie aus steuerlichen Gründen ist es erforderlich,  mit der Halle regelmäßige Einnahmen von nicht ganz untergeordneter Größenordnung zu erzielen. Die Sporthalle wird nach der Eröffnung als „Betrieb gewerblicher Art“ geführt, für deren jeweils kurzzeitige Nutzungsüberlassung die Stadt Lohne ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt von den Nutzern erhebt. Diese Einnahmeerzielungsabsicht ermöglicht grundsätzlich einen teilweisen Vorsteuerabzug.

 

Unter Berücksichtigung der erwarteten laufenden Betriebskosten sowie der Abschreibungen und einer kalkulatorischen Verzinsung von 1,25 % für die geleisteten Investitionen wurden bei einer Nutzungsdauer von maximal 4.114 Jahresstunden Kosten in Höhe von rund 56 € je Nutzungsstunde für die Nutzung der Gesamthalle errechnet. Durch die zweckgebundene investive Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse sind die Abschreibungen für die Schulen im Endeffekt geringer.

Die entsprechende Gebührenkalkulation ist als Anlage beigefügt.


 

Bei der Gesamtauslastung der Halle an 4.114 Stunden pro Jahr wurde eine Nutzung / Reservierung für folgende Benutzergruppen gerechnet:

 

städtische Schulen                      25,57 %          (1.052 Stunden)

Schulen anderer Träger                9,09 %             (374 Stunden)

Vereine                                        61,45 %          (2.528 Stunden)

Veranstaltungen                             3,89 %             (160 Stunden)

 

 

Eine vollständige Weitergabe der o.g. Gesamtkosten an die zukünftigen Nutzer erscheint momentan nicht möglich, da diese Höhe von den meisten Nutzern nicht akzeptiert würde.

Aus sozialen Gründen und zur Förderung des Individual- und Vereinssports schlägt die Verwaltung schlägt daher folgende Entgeltgestaltung vor:

 

1)    Für Lohner Sportvereine, die Mitglied des Kreissportbunds Vechta sind, sowie für anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung beträgt das Entgelt 12,00 € netto je Zeitstunde (60 Min) für die Nutzung der Gesamthalle. Bei Nutzung unterteilter Flächen beträgt das Entgelt 4,00 € netto je Zeitstunde (60 Min) und Hallendrittel.

Durch Beschluss des Verwaltungsausschusses können weitere Gruppen und Vereine den o.g. Gruppen gleichgestellt werden.

 

2)    Für andere als in 1) genannte Gruppen und Vereine sowie für nicht in Trägerschaft der Stadt Lohne stehende Schulen beträgt das Entgelt 24,00 € netto je Stunde bzw. 8,00 € je Hallendrittel. 

 

3)    Für Veranstaltungen (kommerzieller wie nichtkommerzieller Art) wird ein Entgelt von 500 € je vollem Nutzungstag bzw. 250 € je angefangenem halbem Nutzungstag (unter 12 Stunden) erhoben.

 

4)    Für die Nutzung des im 1. Obergeschoss gelegenen Mehrzweckraums wird ein Nutzungsentgelt von 4,00 € netto je Stunde erhoben. Wenn dieser Raum vom gleichen Nutzer für Veranstaltungen der Sporthalle mitverwendet wird, für die eine Berechnung nach dem dortigen Satz erfolgt, wird davon abweichend kein zusätzliches Entgelt erhoben.

 

Über den Normalfall hinausgehende Sonderkosten (z.B. Abdeckung / Sondermarkierung des Bodens, Stellung von Stromgeneratoren und Bühnen-/Lichttechnik, Sonderreinigungen, Verdunkelungen, Bestuhlung, GEMA-Entgelte usw.) werden gesondert in Rechnung gestellt oder sind direkt vom Nutzer zu tragen.

 

Das Entgelt (außer zu Nr. 3) wird für jede angefangene halbe Stunde anteilig erhoben. Basis ist die Reservierung aufgrund des Hallenbelegungsplans bzw. die nichtreservierte tatsächliche Nutzung. Sofern keine Nutzung erfolgt und dies mindestens 7 Tage vorher der Sportstättenverwaltung der Stadt Lohne mitgeteilt wurde, fällt hierfür kein Entgelt an.

 

Weitere Gebührenregelungen sind aus der Anlage ersichtlich.

 


Beratungsverlauf:

 

Ergänzend zur Vorlage zeigte Stadtkämmerer Theder die Kalkulationstabelle, aus der die Stundensätze hergeleitet wurden. Er wies darauf hin, dass durch den beim Bau geltend gemachten Vorsteuerabzug sowie aufgrund der neuesten Rechtsprechung zur Umsatzsteuer die Erhebung von Benutzungsentgelten erforderlich sei. Auf Nachfrage, ob es Absprachen mit der Finanzverwaltung zu einer möglichen Umsatzsteuernachzahlungspflicht der Vereine gegeben habe, entgegnete Herr Theder, dass die Thematik mit dem Steuerberater abgesprochen wurde. Ziel ist es, die finanzielle Belastung insbesondere bei den Vereinen so gering wie möglich zu halten - ein Ausgleich für Vereine ist nicht vorgesehen. In zwei Jahren soll berichtet werden, welche Erfahrungen mit der jetzigen Entgeltordnung gemacht wurden.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte, die Kosten sollten nicht die einzelnen Abteilungen treffen, sondern im Verein aufgefangen werden. Verwaltungsseitig wurde ergänzt, dass eine Benutzungsordnung in Arbeit ist. Die Verfügungs- und Entscheidungsgewalt für das LOHNEUM gerade bei Veranstaltungen solle bei der Stadt Lohne bleiben, insbesondere wer die Halle in welchem Umfang nutzen darf. Einzelfälle werden den Gremien vorgelegt.