Sitzung: 13.09.2018 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/013/2018
Beschlussempfehlung:
- Die anliegende Entgeltordnung für die Nutzung der Sport- und
Mehrzweckhalle LOHNEUM wird beschlossen.
- Um auf Einzelfälle flexibel reagieren zu können, wird die
Verwaltung ermächtigt, in besonderen Fällen abweichende Tarife festsetzen
zu dürfen.
Sachverhalt:
Mit der Eröffnung
der neuen Sporthalle LOHNEUM steht ab Juni 2018 ein neuer Standort für die
Ausübung von Schul- und Freizeitsport sowie weitere Zwecke zur Verfügung.
In Anbetracht der
Investitionssumme von über 7 Millionen Euro sowie aus steuerlichen Gründen ist
es erforderlich, mit der Halle
regelmäßige Einnahmen von nicht ganz untergeordneter Größenordnung zu erzielen.
Die Sporthalle wird nach der Eröffnung als „Betrieb gewerblicher Art“ geführt,
für deren jeweils kurzzeitige Nutzungsüberlassung die Stadt Lohne ein
umsatzsteuerpflichtiges Entgelt von den Nutzern erhebt. Diese
Einnahmeerzielungsabsicht ermöglicht grundsätzlich einen teilweisen
Vorsteuerabzug.
Unter
Berücksichtigung der erwarteten laufenden Betriebskosten sowie der
Abschreibungen und einer kalkulatorischen Verzinsung von 1,25 % für die
geleisteten Investitionen wurden bei einer Nutzungsdauer von maximal 4.114
Jahresstunden Kosten in Höhe von rund 56 € je Nutzungsstunde für die
Nutzung der Gesamthalle errechnet. Durch die zweckgebundene investive Zuwendung
aus der Kreisschulbaukasse sind die Abschreibungen für die Schulen im Endeffekt
geringer.
Die entsprechende
Gebührenkalkulation ist als Anlage beigefügt.
Bei der
Gesamtauslastung der Halle an 4.114 Stunden pro Jahr wurde eine Nutzung / Reservierung
für folgende Benutzergruppen gerechnet:
städtische Schulen 25,57
% (1.052 Stunden)
Schulen anderer Träger 9,09
% (374 Stunden)
Vereine 61,45
% (2.528 Stunden)
Veranstaltungen 3,89
% (160 Stunden)
Eine vollständige
Weitergabe der o.g. Gesamtkosten an die zukünftigen Nutzer erscheint momentan
nicht möglich, da diese Höhe von den meisten Nutzern nicht akzeptiert würde.
Aus sozialen
Gründen und zur Förderung des Individual- und Vereinssports schlägt die
Verwaltung schlägt daher folgende Entgeltgestaltung vor:
1)
Für Lohner Sportvereine,
die Mitglied des Kreissportbunds Vechta sind, sowie für anerkannte
Einrichtungen der Erwachsenenbildung beträgt das Entgelt 12,00 € netto je
Zeitstunde (60 Min) für die Nutzung der Gesamthalle. Bei Nutzung unterteilter
Flächen beträgt das Entgelt 4,00 € netto je Zeitstunde (60 Min) und
Hallendrittel.
Durch Beschluss des Verwaltungsausschusses können weitere Gruppen und
Vereine den o.g. Gruppen gleichgestellt werden.
2)
Für andere als in 1)
genannte Gruppen und Vereine sowie für nicht in Trägerschaft der Stadt Lohne
stehende Schulen beträgt das Entgelt 24,00 € netto je Stunde bzw. 8,00 € je
Hallendrittel.
3)
Für Veranstaltungen (kommerzieller wie nichtkommerzieller Art) wird ein
Entgelt von 500 € je vollem Nutzungstag bzw. 250 € je angefangenem halbem
Nutzungstag (unter 12 Stunden) erhoben.
4)
Für die Nutzung des im
1. Obergeschoss gelegenen Mehrzweckraums wird ein Nutzungsentgelt von 4,00 €
netto je Stunde erhoben. Wenn dieser Raum vom gleichen Nutzer für
Veranstaltungen der Sporthalle mitverwendet wird, für die eine Berechnung nach
dem dortigen Satz erfolgt, wird davon abweichend kein zusätzliches Entgelt
erhoben.
Über den
Normalfall hinausgehende Sonderkosten (z.B. Abdeckung / Sondermarkierung des
Bodens, Stellung von Stromgeneratoren und Bühnen-/Lichttechnik,
Sonderreinigungen, Verdunkelungen, Bestuhlung, GEMA-Entgelte usw.) werden
gesondert in Rechnung gestellt oder sind direkt vom Nutzer zu tragen.
Das Entgelt
(außer zu Nr. 3) wird für jede angefangene halbe Stunde anteilig erhoben. Basis
ist die Reservierung aufgrund des Hallenbelegungsplans bzw. die
nichtreservierte tatsächliche Nutzung. Sofern keine Nutzung erfolgt und dies
mindestens 7 Tage vorher der Sportstättenverwaltung der Stadt Lohne mitgeteilt
wurde, fällt hierfür kein Entgelt an.
Weitere
Gebührenregelungen sind aus der Anlage ersichtlich.
Beratungsverlauf:
Ergänzend zur
Vorlage zeigte Stadtkämmerer Theder die Kalkulationstabelle, aus der die
Stundensätze hergeleitet wurden. Er wies darauf hin, dass durch den beim Bau
geltend gemachten Vorsteuerabzug sowie aufgrund der neuesten Rechtsprechung zur
Umsatzsteuer die Erhebung von Benutzungsentgelten erforderlich sei. Auf
Nachfrage, ob es Absprachen mit der Finanzverwaltung zu einer möglichen
Umsatzsteuernachzahlungspflicht der Vereine gegeben habe, entgegnete Herr
Theder, dass die Thematik mit dem Steuerberater abgesprochen wurde. Ziel ist
es, die finanzielle Belastung insbesondere bei den Vereinen so gering wie
möglich zu halten - ein Ausgleich für Vereine ist nicht vorgesehen. In zwei
Jahren soll berichtet werden, welche Erfahrungen mit der jetzigen
Entgeltordnung gemacht wurden.
Bürgermeister
Gerdesmeyer ergänzte, die Kosten sollten nicht die einzelnen Abteilungen
treffen, sondern im Verein aufgefangen werden. Verwaltungsseitig wurde ergänzt,
dass eine Benutzungsordnung in Arbeit ist. Die Verfügungs- und
Entscheidungsgewalt für das LOHNEUM gerade bei Veranstaltungen solle bei der
Stadt Lohne bleiben, insbesondere wer die Halle in welchem Umfang nutzen darf.
Einzelfälle werden den Gremien vorgelegt.