Sitzung: 13.09.2018 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 4
Vorlage: 20/019/2018
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, die 1. Nachtragssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2018 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Veränderung der veranschlagten Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Aus-Zahlungen sowie Änderungen im Stellenplan werden auch im Haushaltsjahr 2018 durch den Erlass einer Nachtragssatzung beregelt.
Nach dem anliegenden Entwurf erhöhen sich im Ergebnishaushalt die ordentlichen Erträge von 47.687.100 € auf 48.999.100 € (+ 1.312.000 €). Ursache ist im Wesentlichen die Erhöhung des Gewerbesteueransatzes von 20,5 Mio. € auf 21,5 Mio. € und die Erhöhung des Einkommensteueranteils von 11,470 Mio. € auf 11,715 Mio. €.
Die Gesamtsumme der geplanten Aufwendungen sinkt von 46.945.100 € auf 46.376.100 €
(- 569.000 €). Der Ansatz für die abzuführende Kreisumlage sinkt um 1.050.000 €, bei einer erwarteten Senkung von 40 auf 37 Punkte. Die abzuführende FAG-Umlage fällt um 112.000 € niedriger aus, die Gewerbesteuerumlage muss um 225.000 € höher festgesetzt werden.
Der Ergebnishaushalt weist somit einen planmäßigen Überschuss in Höhe von 2.623.000 € aus (bisher: 742.000 €).
Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit steigen planmäßig von 14.799.000 € auf 17.206.000 € (+ 2.407.000 €). Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-Fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht verändert. Der Ansatz für geplante Tilgungen wird von 151.000 € um 990.000 € auf 1.141.000 € erhöht, um die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens zu ermöglichen.
Der Gesamtbetrag der planmäßigen Einzahlungen verändert sich von 51.261.100 € auf 53.013.100 € und der Gesamtbetrag der Auszahlungen von 57.583.700 € auf 60.811.700 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.588.000 € erhöht sich um 400.000 € auf 5.988.000 €.
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert. Wesentliche Veränderungen von Haushaltsansätzen sind im Vorbericht erläutert.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer
Theder teilte zunächst mit, dass der mit der Einladung verteilte Entwurf der 1.
Nachtragshaushaltssatzung in der Tabelle in § 1 einige Fehler enthält und
verteilte die überarbeitete Fassung. Die Abweichungen wurden im Einzelnen
benannt. Danach erläuterte Herr Theder die Eckdaten des Nachtragshaushalts und
resümierte, dass der Haushalt sich im Nachtrag deutlich verbessere.
Ein Sprecher der
SPD-Fraktion teilte mit, dass diese viele Ansätze mittragen könne. Allerdings
sei der Gewerbesteueransatz zu niedrig (besser mindestens 23,5 Millionen €),
und auch die doppelte Ausweisung der Stelle des Allgemeinen Vertreters im
Haushaltsplan mit einer B2 und einer A 15-Stelle sollte auf die A 15-Stelle
reduziert werden. Bei den Investitionen wurde darauf hingewiesen, dass ab einer
Investitionssumme von 1 Mio. € Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt
werden müssten.
Bürgermeister
Gerdesmeyer teilte zur Ausweisung der B2-Stelle mit, dass diese erstmals in
diesem Jahr ausgewiesen wurde und diese Möglichkeit zur Ernennung eines
kommunalen Wahlbeamten beibehalten werden solle. Er verwies dabei auf andere
Kommunen sowie auf geänderte Aufgaben und Zuständigkeiten in der
Organisationsstruktur des Lohner Rathauses, die zur Einrichtung einer solchen
Stelle geführt haben.
Die SPD-Fraktion
stellte sodann einen Antrag auf Streichung der B2-Stelle im Haushaltsplan.
Hierüber wurde wie folgt abgestimmt:
mehrheitlich
abgelehnt
Ja-Stimmen: 4 ,
Nein-Stimmen: 9 , Enthaltungen: 1
Ein Sprecher der
Ratsgruppe Lohner-DIE LINKE teilte mit, dass mit den zur Verfügung stehenden
Geldern viele Probleme angegangen werden könnten, um weitere Signale gegen
Ungerechtigkeit zu setzen. Insbesondere könnte weiter in die Infrastruktur der
Schulen investiert werden.
Verwaltungsseitig
wurden auf die bereits hohen Investitionen an Schulen und Kindertagesstätten
verwiesen. Zudem wurden 4,5 Mio. € in Unterkünfte für Flüchtlinge investiert
und auch Schuldentilgung sei ein Dienst an die Zukunft. Auch andere
Ausschussmitglieder verwiesen auf die vielen Aufwendungen der Stadt Lohne und
nannten Bereiche wie Schulsozialarbeit, Sprachförderung, Sozialarbeit im
Rathaus sowie auch bauliche Investitionen wie LOHNEUM, Freibad, Schulen sowie
vorbildliche, hochwertige Gebäude für die Flüchtlinge.