Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Zuschussantrag des Hundesportverein Lohne e.V. auf Bezuschussung der Anlegung eines Hundeübungsplatzes wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

 

Der Hundesportverein Lohne ist nach der Kündigung seines bisherigen Standortes auf der Suche nach einem neuen Gelände für seine Aktivitäten, bevorzugt im Stadtgebiet Lohne. Hierzu ist beabsichtigt, eine circa 6.500 m² große Fläche im Bereich des Brägeler Baggersees von der Stadt Lohne anzupachten (derzeit ist der Verein übergangsweise im Gemeindegebiet Bakum untergebracht).

Hierfür wurde Anfang des Jahres durch die Aufstellung eines Bebauungsplans (5. Änderung des B-Plans 88 der Stadt Lohne) ein Bauleitplanverfahren eingeleitet.

 

Mit Antrag vom 30.05.2018 weist der Verein auf die mutmaßlichen Kosten von etwa 150.000 € hin, die vor allem aufgrund der Errichtung eines Gebäudes, der Erstellung eines Zaunes und weiterer Investitionen anfallen werden. Gleichzeitig trägt der Verein vor, dass er nicht in der Lage sei, diese Summe auch nur annähernd aufzubringen. Im Ergebnis beantragt der HSV Lohne daher einen Zuschuss in Höhe von 140.000 € für die Anlegung des Hundeübungsplatzes.

 

 

Der Landkreis Vechta forderte in seiner Stellungnahme im Bauleitplanverfahren für die Verlegung der Kompensationsverpflichtung eine flächengleiche und auch inhaltlich vergleichbare Ersatzmaßnahme in der unmittelbaren Umgebung. Eine solche Fläche und Vergleichbarkeit würde ihrerseits bei den Grundstücksankaufs- und Herstellkosten zu zusätzlichen sechsstelligen Ausgaben bzw. bei einer vorhandenen Fläche zu Wertverlusten führen.


 

Im Vergleich zu anderen Vereinen der Stadt Lohne würde eine Übernahme der Kosten für den Hundesportverein im beantragten Umfang eine weit über das normale Maß hinaus gehende Bezuschussung darstellen.  Das gilt sowohl für die absolute Höhe als auch für den prozentualen Anteil.

Die circa 180 Mitglieder des Vereins stammen zum Teil aus Lohne, zum Teil aus den umliegenden Kommunen. Ein Großteil der Personen ist für ein Jahr Vereinsmitglied, um in dieser Zeit die Grundlagen für die Sachkundeprüfung der Hunde nach § 3  des Nds. Hundegesetzes zu trainieren.

 

Es wird vorgeschlagen, angesichts der Gesamtaufwendungen den Zuschussantrag nicht positiv zu bescheiden.

 

Beratungsverlauf:

 

Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte zur Vorlage, dass der Hundesportverein und der Hundesportclub Lohne unterschiedliche Schwerpunkte bei der Hundeausbildung aufweisen, so dass die gemeinsame Nutzung einer Ausbildungsstätte für Hunde nicht infrage käme. Mehrere Ausschussmitglieder bemängelten den geringen Eigenanteil bzw. die fehlende Eigenleistung des Vereins.