Sitzung: 13.09.2018 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/021/2018
Beschlussvorschlag:
Der
Zuschussantrag des Hundesportverein Lohne e.V. auf Bezuschussung der Anlegung
eines Hundeübungsplatzes wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Der
Hundesportverein Lohne ist nach der Kündigung seines bisherigen Standortes auf
der Suche nach einem neuen Gelände für seine Aktivitäten, bevorzugt im
Stadtgebiet Lohne. Hierzu ist beabsichtigt, eine circa 6.500 m² große Fläche im
Bereich des Brägeler Baggersees von der Stadt Lohne anzupachten (derzeit ist
der Verein übergangsweise im Gemeindegebiet Bakum untergebracht).
Hierfür
wurde Anfang des Jahres durch die Aufstellung eines Bebauungsplans (5. Änderung
des B-Plans 88 der Stadt Lohne) ein Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Mit
Antrag vom 30.05.2018 weist der Verein auf die mutmaßlichen Kosten von etwa
150.000 € hin, die vor allem aufgrund der Errichtung eines Gebäudes, der
Erstellung eines Zaunes und weiterer Investitionen anfallen werden. Gleichzeitig
trägt der Verein vor, dass er nicht in der Lage sei, diese Summe auch nur
annähernd aufzubringen. Im Ergebnis beantragt der HSV Lohne daher einen
Zuschuss in Höhe von 140.000 € für die Anlegung des Hundeübungsplatzes.
Der
Landkreis Vechta forderte in seiner Stellungnahme im Bauleitplanverfahren für
die Verlegung der Kompensationsverpflichtung eine flächengleiche und auch
inhaltlich vergleichbare Ersatzmaßnahme in der unmittelbaren Umgebung. Eine
solche Fläche und Vergleichbarkeit würde ihrerseits bei den Grundstücksankaufs-
und Herstellkosten zu zusätzlichen sechsstelligen Ausgaben bzw. bei einer
vorhandenen Fläche zu Wertverlusten führen.
Im
Vergleich zu anderen Vereinen der Stadt Lohne würde eine Übernahme der Kosten
für den Hundesportverein im beantragten Umfang eine weit über das normale Maß
hinaus gehende Bezuschussung darstellen.
Das gilt sowohl für die absolute Höhe als auch für den prozentualen
Anteil.
Die
circa 180 Mitglieder des Vereins stammen zum Teil aus Lohne, zum Teil aus den
umliegenden Kommunen. Ein Großteil der Personen ist für ein Jahr
Vereinsmitglied, um in dieser Zeit die Grundlagen für die Sachkundeprüfung der
Hunde nach § 3 des Nds. Hundegesetzes zu
trainieren.
Es
wird vorgeschlagen, angesichts der Gesamtaufwendungen den Zuschussantrag nicht
positiv zu bescheiden.
Beratungsverlauf:
Bürgermeister
Gerdesmeyer ergänzte zur Vorlage, dass der Hundesportverein und der
Hundesportclub Lohne unterschiedliche Schwerpunkte bei der Hundeausbildung
aufweisen, so dass die gemeinsame Nutzung einer Ausbildungsstätte für Hunde
nicht infrage käme. Mehrere Ausschussmitglieder bemängelten den geringen
Eigenanteil bzw. die fehlende Eigenleistung des Vereins.