Die Firma plant den Bau einer braunkohlenstaubbefeuerten Dampfkesselanlage auf ihrem Grundstück an der Grenze zu Lohne. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt hat der Firma eine
1. Teilbaugenehmigung, ohne das Einvernehmen der Stadt Diepholz einzuholen, erteilt. Hiergegen wendet sich die Stadt Diepholz.