Sitzung: 25.09.2018 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 6/011/2018
Beschlussvorschlag:
Der Lärmaktionsplan und die daraus
resultierenden Ergebnisse werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die
Öffentlichkeit über Schallbelastungen im Stadtgebiet und die damit verbundenen
Wirkungen sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes in
geeigneter Weise informieren.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper vom Büro RP Schalltechnik, Osnabrück.
Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Pröpper die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (Stufe 3) in der Stadt Lohne.
Im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG hat das
Europäische Parlament den Lärmschutz als ein Teilziel zur Gewährleistung eines
hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus festgelegt. Hierbei ist der
Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme bezeichnet worden.
Vor diesem Hintergrund wurde ein
EU-einheitliches Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
festgesetzt, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm
zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Allerdings sind
hierbei keine Grenzwerte festgesetzt worden, die von den jeweiligen
Mitgliedsstaaten einzuhalten sind.
Als Maßnahmen sind zunächst die
Lärmbelastungen anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden zu
ermitteln. Im Anschluss daran ist die Öffentlichkeit zu informieren und ggf.
sind Lärmaktionspläne aufzustellen.
Hierzu waren zunächst bis zum 30.06.2017
strategische Lärmkarten zu erarbeiten. Dies galt für Hauptverkehrsstraßen über
3 Mio. Kfz pro Jahr und die Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000
Flugbewegungen pro Jahr. Die strategischen Lärmkarten werden von der Zentralen
Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge
(ZUS LLGS) erarbeitet.
Bis zum 18.07.2018 sollten durch die Kommunen
die Lärmaktionspläne erarbeitet werden.
Bei den strategischen Lärmkarten für
Hauptverkehrsstraßen erhält das ZUS LLGS die Verkehrsdaten mit den
Verkehrsmengen über die NLSTBV aufgrund der regelmäßig durchgeführten
Verkehrszählungen. Anhand dieser werden dann für sämtliche Kommunen in
Niedersachsen die Belastungen ermittelt. Diese Zahlen sollten ursprünglich bis
Ende 2016 geliefert werden, wurden dem ZUS LLGS aber erst Anfang 2018
übermittelt, so dass erst im Anschluss daran die entsprechenden Belastungen
ermittelt werden konnten.
Die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten
liegen seit April 2018 vor, so dass nach Vorstellung der Ergebnisse im Mai 2018
die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen können.
Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den
für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gewählten Lärmwerten um
Auslösewerte handelt, die auch nicht mit den in Deutschland geltenden
Grenzwerten verglichen werden können, da beide Werte durch unterschiedliche
Verfahren ermittelt werden. Zudem ergeben sich aus den Lärmaktionsplänen
aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden auch keine Verpflichtungen
für den Straßenbaulastträger, darin aufgeführte Maßnahmen umzusetzen.
Für die Stadt Lohne kann festgestellt werden,
dass die vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz empfohlenen Auslösewerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht bei keinen
Personen entlang der untersuchten Hauptverkehrsstraßen überschritten werden.
Dass aufgrund der verspätet vorgelegten
Verkehrsmengen die Erarbeitung der strategischen Lärmkarten auch erst später
erfolgen konnte, ändert nichts an dem grundsätzlich einzuhaltenden Termin
18.07.2018 für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne, da von den Gemeinden über
das Land und den Bund entsprechende Meldungen an die EU erfolgen müssen und
ansonsten ein Verfahren droht.
Allerdings hat das Ministerium den Kommunen
zugestanden, die Lärmaktionspläne erst bis November 2018 beim Land vorzulegen.
Gemeinsam mit dem Büro RP Schalltechnik,
Osnabrück, wurde zunächst die Lärmkartierung ausgewertet. Der Zwischenbericht
mit den Ergebnissen ist dem Protokoll beigefügt.
Nach Vorstellung des Zwischenberichts ist die
Öffentlichkeit zu informieren und Gelegenheit zu geben, sich zu beteiligen.
Vorschriften, in welcher Form diese Beteiligung zu erfolgen hat, bestehen
nicht. So können Anhörungs- und Erörterungstermine, Workshops oder andere
Möglichkeiten je nach Anzahl der betroffenen Personen genutzt werden, um die
Öffentlichkeit zu informieren.
Seitens der Stadt Lohne wird vorgesehen, die
Öffentlichkeit durch die Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans zu
informieren. Für die Dauer von einem Monat werden die Unterlagen ausgelegt und
auf der Internetseite der Stadt Lohne bereitgestellt, so dass die
Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich entsprechend den Beteiligungsverfahren zur
Bauleitplanung zu informieren und zu beteiligen.
Anschließend werden die Eingaben der Bürger berücksichtigt
und abgewogen.
In der Sitzung des Bau-, Verkehrs-, Planungs-
und Umweltausschusses im November 2018 soll dann der Beschluss über den
Lärmaktionsplan nach Behandlung etwaig eingegangener Stellungnahmen und
anschließend die Übersendung an das Ministerium erfolgen.
In der Aussprache wurde von einem
Ausschussmitglied kritisiert, dass die Auswertung auf Verkehrszählungen aus dem
Jahr 2015 basiere. Es sollten aktuelle Verkehrszahlen verwendet werden.
Herr Pröpper führte dazu aus, dass die Zahlen
aus den regelmäßigen Verkehrszählungen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr (NLSTBV), die letzte Zählung wurde 2015 durchgeführt, erst Anfang
2018 vorlagen. Die Zahlen aus dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Lohne
wurden jedoch mit eingearbeitet. Aus diesem Grunde sei auch die Bakumer Straße
mit erfasst worden. Eine deutliche Steigerung der Verkehrszahlen sei zudem
lediglich auf der Autobahn A 1 zu verzeichnen.
Auf entsprechende Anfrage führte Herr Pröpper
aus, dass die EU-Grenzwerte nicht auf nationales deutsches Recht anwendbar
seien (z. B. TA-Lärm, Verkehrslärmschutzverordnung u. a.).