Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Lärmaktionsplan und die daraus resultierenden Ergebnisse werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die Öffentlichkeit über Schallbelastungen im Stadtgebiet und die damit verbundenen Wirkungen sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes in geeigneter Weise informieren.


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper vom Büro RP Schalltechnik, Osnabrück.

 

Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Pröpper die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (Stufe 3) in der Stadt Lohne.

 

Im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG hat das Europäische Parlament den Lärmschutz als ein Teilziel zur Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus festgelegt. Hierbei ist der Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme bezeichnet worden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde ein EU-einheitliches Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festgesetzt, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Allerdings sind hierbei keine Grenzwerte festgesetzt worden, die von den jeweiligen Mitgliedsstaaten einzuhalten sind.

 

Als Maßnahmen sind zunächst die Lärmbelastungen anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden zu ermitteln. Im Anschluss daran ist die Öffentlichkeit zu informieren und ggf. sind Lärmaktionspläne aufzustellen.

 

Hierzu waren zunächst bis zum 30.06.2017 strategische Lärmkarten zu erarbeiten. Dies galt für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz pro Jahr und die Umgebung von Großflughäfen mit über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr. Die strategischen Lärmkarten werden von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) erarbeitet.

 

Bis zum 18.07.2018 sollten durch die Kommunen die Lärmaktionspläne erarbeitet werden.

 

Bei den strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen erhält das ZUS LLGS die Verkehrsdaten mit den Verkehrsmengen über die NLSTBV aufgrund der regelmäßig durchgeführten Verkehrszählungen. Anhand dieser werden dann für sämtliche Kommunen in Niedersachsen die Belastungen ermittelt. Diese Zahlen sollten ursprünglich bis Ende 2016 geliefert werden, wurden dem ZUS LLGS aber erst Anfang 2018 übermittelt, so dass erst im Anschluss daran die entsprechenden Belastungen ermittelt werden konnten.

 

Die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten liegen seit April 2018 vor, so dass nach Vorstellung der Ergebnisse im Mai 2018 die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen können.

 

Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gewählten Lärmwerten um Auslösewerte handelt, die auch nicht mit den in Deutschland geltenden Grenzwerten verglichen werden können, da beide Werte durch unterschiedliche Verfahren ermittelt werden. Zudem ergeben sich aus den Lärmaktionsplänen aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden auch keine Verpflichtungen für den Straßenbaulastträger, darin aufgeführte Maßnahmen umzusetzen.

 

Für die Stadt Lohne kann festgestellt werden, dass die vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz empfohlenen Auslösewerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht bei keinen Personen entlang der untersuchten Hauptverkehrsstraßen überschritten werden.

 

Dass aufgrund der verspätet vorgelegten Verkehrsmengen die Erarbeitung der strategischen Lärmkarten auch erst später erfolgen konnte, ändert nichts an dem grundsätzlich einzuhaltenden Termin 18.07.2018 für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne, da von den Gemeinden über das Land und den Bund entsprechende Meldungen an die EU erfolgen müssen und ansonsten ein Verfahren droht.

 

Allerdings hat das Ministerium den Kommunen zugestanden, die Lärmaktionspläne erst bis November 2018 beim Land vorzulegen.

 

Gemeinsam mit dem Büro RP Schalltechnik, Osnabrück, wurde zunächst die Lärmkartierung ausgewertet. Der Zwischenbericht mit den Ergebnissen ist dem Protokoll beigefügt.

 

Nach Vorstellung des Zwischenberichts ist die Öffentlichkeit zu informieren und Gelegenheit zu geben, sich zu beteiligen. Vorschriften, in welcher Form diese Beteiligung zu erfolgen hat, bestehen nicht. So können Anhörungs- und Erörterungstermine, Workshops oder andere Möglichkeiten je nach Anzahl der betroffenen Personen genutzt werden, um die Öffentlichkeit zu informieren.

 

Seitens der Stadt Lohne wird vorgesehen, die Öffentlichkeit durch die Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans zu informieren. Für die Dauer von einem Monat werden die Unterlagen ausgelegt und auf der Internetseite der Stadt Lohne bereitgestellt, so dass die Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich entsprechend den Beteiligungsverfahren zur Bauleitplanung zu informieren und zu beteiligen.

 

Anschließend werden die Eingaben der Bürger berücksichtigt und abgewogen.

 

In der Sitzung des Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschusses im November 2018 soll dann der Beschluss über den Lärmaktionsplan nach Behandlung etwaig eingegangener Stellungnahmen und anschließend die Übersendung an das Ministerium erfolgen.

 

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied kritisiert, dass die Auswertung auf Verkehrszählungen aus dem Jahr 2015 basiere. Es sollten aktuelle Verkehrszahlen verwendet werden.

 

Herr Pröpper führte dazu aus, dass die Zahlen aus den regelmäßigen Verkehrszählungen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV), die letzte Zählung wurde 2015 durchgeführt, erst Anfang 2018 vorlagen. Die Zahlen aus dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Lohne wurden jedoch mit eingearbeitet. Aus diesem Grunde sei auch die Bakumer Straße mit erfasst worden. Eine deutliche Steigerung der Verkehrszahlen sei zudem lediglich auf der Autobahn A 1 zu verzeichnen.

 

Auf entsprechende Anfrage führte Herr Pröpper aus, dass die EU-Grenzwerte nicht auf nationales deutsches Recht anwendbar seien (z. B. TA-Lärm, Verkehrslärmschutzverordnung u. a.).