Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Die Vergaberichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung und Belebung der Innenstadt von Lohne im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (Verfügungsfonds) wird beschlossen.


Die Beteiligung lokaler Akteure an Stadtentwicklungsprozessen und die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements tragen erwiesenermaßen zur Entwicklung und Aufwertung benachteiligter Gebiete und zur Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Quartier bei.

 

Nach der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF) kann die Stadt Lohne zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen einen Fonds einrichten, dessen Mittel aufgrund der Entscheidung eines lokalen Gremiums verwendet werden (Verfügungsfonds).

Der Fonds finanziert sich in der Regel bis zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung und mindestens zu 50 % aus Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Privaten oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde.

Die Mittel der Städtebauförderung sind für Investitionen und investitionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende Maßnahmen zu verwenden.

 

Wesentliches Ziel der Richtlinie ist die Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzmittel zur Belebung, Stärkung und Aufwertung der Innenstadt.

 

In der Aussprache erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer auf entsprechende Anfrage, dass die Höhe des Verfügungsfonds von den jeweils zur Verfügung stehenden Haushalts-/Sanierungsmitteln abhängig sei. Es sei daher nicht zweckmäßig, in der Richtlinie eine Summe festzuschreiben.