Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 180 für den Bereich zwischen „Josefstraße und Zur Freilichtbühne“ wird beschlossen.

 

b) Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es planungsrechtlich möglich sei, den Bereich unmittelbar angrenzend an die Freilichtbühne als MI-Gebiet festzusetzen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass aufgrund der nach wie vor erheblichen Wohnraumnachfrage in Lohne nunmehr, wie bereits in anderen Stadtquartieren (z.B. Windmühlenberg, Mühlenkamp oder Gartenstraße), in dem Bereich zwischen „Josefstraße und Zur Freilichtbühne“ eine moderate Nachverdichtung mit dem Ziel, auf den relativ großen Grundstücken weitere Gebäude zuzulassen, umgesetzt werden soll. Diese Planung schont die Ressource Boden und nutzt die bereits vorhandene Infrastruktur wie Erschließungsstraßen und Versorgungsleitungen.

Mit der Nachverdichtungsplanung kann die Neuanweisung entsprechender zusätzlicher Wohnbauflächen am Ortsrand auf unversiegelten Ackerflächen vermindert werden, was dem Grundsatz eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden entspricht.

Daher soll nun das Wohnquartier im Bereich „Josefstraße und Zur Freilichtbühne“, in dem zurzeit noch der Bebauungsplan Nr. 14 rechtskräftig ist, überplant werden.

 

Zusätzlich zu der Nachverdichtung in diesem Gebiet, sollen die Grundstücke 59 und 59 A, direkt südlich der Freilichtbühne an der Josefstraße gelegen, als Mischgebiet festgesetzt werden. In der Vergangenheit kam es bereits häufiger zu Konflikten zwischen dem Spielbetrieb der Freilichtbühne und der benachbarten Wohnnutzung. Durch die Planung soll das Konfliktpotenzial ein Stück weit verringert werden.

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied angeregt, einen Bereich unmittelbar angrenzend an die Freilichtbühne als MI-Gebiet festzusetzen, um somit die Freilichtbühne planungsrechtlich besser abzusichern.

 

Ein anderes Ausschussmitglied vertrat ebenfalls diese Auffassung, wies aber darauf hin, dass dann ein bestehendes WA-Gebiet planungsrechtlich als MI-Gebiet festgesetzt werde und fragte an, ob dies planungsrechtlich vertretbar sei.

 

Die Verwaltung teilte dazu mit, die Angelegenheit zu prüfen.

 

Ein Sprecher der Ratsgruppe LOHNER – DIE LINKE machte deutlich, dass aufgrund der vorhandenen Fauna und Flora der Bereich für eine Nachverdichtung keinesfalls geeignet sei.