Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Bau eines Güllehochbehälters mit Abfüllplatz, Dreschkamp 15, wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Errichtung eines Güllehochbehälters mit Abfüllplatz in Massivbauweise aus WU-Stahlbeton (wasserundurchlässig) mit Abdeckung eines Zeltdaches als Membranfolie auf der Hofstelle Dreschkamp 15 beantragt wurde. Der Behälter hat einen Außendurchmesser von ca. 30,16 m bei einer sichtbaren Gesamthöhe von ca. 5 m und einem Volumen von ca. 4.050 m3. Der Güllebehälter wird ca. 1 m tief in das Erdreich eingegraben.

 

Der Anlagenstandort liegt in Kroge im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Mit dem Bau eines geschlossenen Güllehochbehälters werden sich die Geruchsimmissionen an dem Standort nicht ändern. Von daher gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung des Behälters. Weiterhin wurde die betriebliche Notwendigkeit vom Amt für Bauordnung und Immissionsschutz des Landkreises Vechta bestätigt.

 

 

Ausschussmitglied Schlarmann hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.