Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Nein: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau eines Heu- und Strohlagers für den Verkauf auf der Hofstelle Erlenbusch 8 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zum Neubau eines Heu- und Strohlagers für den Verkauf als Ersatzbau auf der Hofstelle Erlenbusch 8 für die vorhandene Feldscheune beantragt sei.

 

Die Hofstelle liegt in der Ortslage Bokern-Ost und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Der Neubau eines Heu- und Strohlagers ist zulässig und genehmigungsfähig, wenn sie dem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Die Zulässigkeit wird gem. § 35 BauGB beurteilt. Der Antrag wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen geprüft und beurteilt. Die Landwirtschaftskammer hat mitgeteilt, dass das Vorhaben dem  landwirtschaftlichen Betrieb diene.

 

Zu prüfen wäre jedoch weiter, ob das Vorhaben an dieser Stelle vertretbar sei, wobei der Abstand zur eigentlichen Hofstelle gegen diesen Standort spricht.

 

In der Aussprache vertraten verschiedene Ausschussmitglieder ebenfalls die Auffassung, dass der Standort nicht geeignet und zu weit von der eigentlichen Hofstelle entfernt sei.