Sitzung: 17.10.2018 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 61/021/2018
Beschluss:
a. Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.
b. Der Bebauungsplan Nr. 54 E für den Bereich „Südlich Nachtigallenweg“ sowie die Begründung hierzu wird als Satzung beschlossen.
Ausschussvorsitzender Bokern berichtete von der Beratung. Die
Angelegenheit wurde kontrovers diskutiert.
Ratsherr Pohlmann äußerte sich grundsätzlich positiv zur Baulandausweisung,
kritisierte jedoch die Höhe des vorgesehenen Erbbauzinses, von dem alle Grundstücke
betroffen sind, weil die Stadt Lohne nicht Eigentümerin der betroffenen Flächen
ist. Zu bedenken gab er außerdem, dass ein Erbbauzins häufig an den Lebenshaltungsindex
gekoppelt ist, womit eine spätere Erhöhung nicht ausgeschlossen werden kann, und
kritisierte die Situation, dass nach heutiger Einschätzung ein Verkauf der
Grundstücke an die Erbbauberechtigten nicht ermöglicht wird. Diese Konditionen
hielt er für nicht vertretbar.
Städtischer Oberrat Kröger berichtete von Verhandlungen mit dem Eigentümer, in denen zum einen eine Entlastung der Erbbauberechtigten erreicht werden konnte, zum anderen aber auch eine Regelung, wonach ein Teil der Grundstücke von der Stadt Lohne vermarktet werden kann und für einige Grundstücke eine Reihenhaus- bzw. Doppelhausbebauung vorgesehen wird.
Auf weitere Anfrage wurden die Grundstücksgrößen erläutert.
Der Sprecher der Ratsgruppe LOHNER-DIE LINKE Dr. Neubauer wandte ein, die betroffene Fläche sei für eine Bebauung ungeeignet, da sie hohe Grundwasserstände aufweise und als Naherholungsbereich wichtig sei. Eine weitere Bebauung sei nicht zum Wohle der Lohner Bürger. Er lehne daher die Ausweisung dieses Baugebietes ab und forderte, wörtlich als Ablehnender im Protokoll benannt zu werden. Andere Redner sprachen sich für die vorgestellte Planung aus.