Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 8, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

  1. Die anliegende Entgeltordnung für die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle LOHNEUM wird beschlossen.

 

  1. Um auf Einzelfälle flexibel reagieren zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, in besonderen Fällen abweichende Tarife festsetzen zu dürfen.

 


Stellvertretender Finanzausschussvorsitzender Zobel berichtete von der Beratung.

 

Eine Sprecherin der SPD-Fraktion kritisierte die Führung des LOHNEUM‘s als gewerblichen Betrieb wegen des damit verbundenen organisatorischen Aufwands und der Personalkosten sowie allgemein die Notwendigkeit, Nutzungsentgelte zu erheben. Ihre Fraktion lehne die Entgeltordnung ab, weil sie zusätzliche kleinteilige Arbeit innerhalb der Verwaltung sowie zusätzliche finanzielle Belastungen für die Vereine bedeuten und keine Abstimmung der Thematik mit den Finanzbehörden vorgenommen wurde.

 

Zur geplanten Nutzung erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer auf Anfrage, dass die Nutzung durch die Verwaltung bei Zweifelsfällen unter Einbeziehung der Beratung in den politischen Gremien erfolgen soll. Bei Überlassung der Halle für ein sog. „Event“ werde die Verwaltung ein öffentliches Interesse, d.h., ob diese Veranstaltung einen Mehrgewinn für die Öffentlichkeit bringt, zugrunde legen. Zum von Sportgruppen zu entrichtendes Nutzungsentgelt führte er das niedrig angesetzte Entgelt vor Augen. Derzeit werde zudem mit den Vereinen geklärt, wie ein Ausgleich zwischen den einzelnen Abteilungen geregelt werden könne. In einer späteren Finanzausschusssitzung sollen hierzu überarbeitete Sportförderrichtlinien thematisiert werden.