Beschluss:
Bei
der öffentlichen Einrichtung „Straßenreinigung“ ist der jeweilige Überschuss in
den Reinigungsklassen 1 und 3 in den Jahren 2019, 2020 und 2021 auszugleichen.
Stellvertretender Finanzausschussvorsitzender Zobel berichtete von der Beratung.