Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Anlegung des Angebotsweges auf der Westseite der Straße Möhlendamm und der Einbau von Pollern wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung (50 km/h) für die Straße Möhlendamm bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Vechta zu stellen.


Der Verwaltungsausschuss hat 2017 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Radfahrsituation auf dem Möhlendamm möglich seien.

 

Die Prüfung ergab, dass ein regelgerechter Radweg innerhalb der jetzt befestigten/geschotterten Fläche nicht möglich sei.

 

Ein regelgerechter Radweg wäre nur unter Inanspruchnahme der angrenzenden Gehölz- und Grabenstrukturen möglich.

 

Das Planungsbüro PGT Umwelt und Verkehr GmbH wurde daher zu Rate gezogen, um dennoch die Möglichkeiten auszuloten, wie die Radfahrer auf dem Möhlendamm besser geschützt werden können.

 

Eine Idee des Planungsbüros ist die Sperrung der Straße.

Eine Sperrung der Straße (Anlieger und Radfahrer frei) würde das Problem (für die Radfahrer) lösen. Die Einhaltung des Durchfahrtsverbots könnte durch eine Schranke sichergestellt werden. Alle anderen Fahrzeuge müssten einen Umweg von ca. 1,3 km in Kauf nehmen.

Eine zweite Idee ist die Einengung des Fahrzeugverkehrs durch Poller oder ähnlichem.

Hierdurch würde der Verkehrsfluss verlangsamt und die Radfahrer könnten weiterhin auf der Fahrbahn fahren.

 

In Übereinstimmung mit den Antragstellern wurden diese Ideen als nicht umsetzbar angesehen.

 

Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ist nach Auffassung der Verwaltung allenfalls ein ca. 0,8 m bis 1,00 m breiter Weg mit einem Schutzstreifen zwischen dem Weg und der Fahrbahn unter Beibehaltung der Fahrbahn sowie Fällung einiger Bäume und Verrohrung von Grabenteilen möglich.

Ein solcher Weg darf nach Auskunft der Verkehrsbehörde nicht als Radweg oder Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ausgeschildert werden.

 

Die Kosten für diesen Weg in bituminöser Bauweise werden auf 175.000 € geschätzt.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass es sich um einen einseitigen Angebotsweg handele und wies auf das Rechtsfahrgebot nach der Straßenverkehrsordnung hin.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass auch an anderen Straßen in Lohne, z. B. der Zerhusener Straße, ein ähnlicher Weg angelegt worden sei. Zwar handele es sich um eine Kompromisslösung, gleichwohl werde eine Verbesserung des Ist-Zustandes erreicht.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich ebenfalls für die Anlegung des Weges aus. Gebeten wurde auch um Prüfung, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung der Straße Möhlendamm möglich sei.