Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Bau einer einseitig offenen Unterstellhalle für Baumaterialien wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Errichtung einer ca. 33 x 17,5 m großen einseitig offenen Unterstellhalle auf dem Betriebsgrundstück eines Bauunternehmers aus Südlohne am Stockhoffs Damm 9 beantragt wurde. Die Lagerhalle ist dreiseitig geschlossen mit einer Traufhöhe von ca. 5 m und einer Firsthöhe (Pultdach) von ca. 6 m. Die Halle hat einen Stahlbetonfußboden und dient als einseitig offene Unterstellhalle der Unterbringung und Zwischenlagerung von Baumaterialien zum Schutz vor Witterungseinflüssen.

 

Das Betriebsgrundstück liegt in Südlohne im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zu beurteilen und zulässig.