Sitzung: 23.10.2018 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 65/124/2018
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zum Bau einer einseitig offenen Unterstellhalle für Baumaterialien wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass die
Genehmigung zur Errichtung einer ca. 33 x 17,5 m großen einseitig offenen Unterstellhalle
auf dem Betriebsgrundstück eines Bauunternehmers aus Südlohne am Stockhoffs
Damm 9 beantragt wurde. Die Lagerhalle ist dreiseitig geschlossen mit einer
Traufhöhe von ca. 5 m und einer Firsthöhe (Pultdach) von ca. 6 m. Die
Halle hat einen Stahlbetonfußboden und dient als einseitig offene
Unterstellhalle der Unterbringung und Zwischenlagerung von Baumaterialien zum
Schutz vor Witterungseinflüssen.
Das Betriebsgrundstück liegt in Südlohne im Außenbereich. Im
Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die
Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zu
beurteilen und zulässig.