Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung einer Remise für die Strohlagerung und Unterstellung von Maschinen und Geräten für einen landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück Erlenbusch 6 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Errichtung einer Remise für die Strohlagerung und Unterstellung von Maschinen und Geräten für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einer Grundfläche von ca. 535 m2 wurde.

 

Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einzustufen und zulässig.

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne im Ortsteil Bokern-Ost.

 

In nordöstlicher Richtung in ca. 200 m Entfernung befindet sich eine weitere Hofstelle. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.