Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Einbau von Güllelagerstätten in den Schweineställen Nr. 2, 3 und 4 mit Änderung der Aufstallung ohne Erhöhung der Tierzahlplätze sowie Erweiterung der Remise Nr. 9 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zum Einbau von Güllelagerstätten in den Schweineställen Nr. 2, 3 und 4 mit Änderung der Aufstallung ohne Erhöhung der Tierplätze sowie Erweiterung der Remise Nr. 9 auf der Hofstelle Bäckerweg 1 beantragt wurde.

 

In der Nachbarschaft der Hofstelle befindet sich eine weitere landwirtschaftliche Hofstelle sowie unbeteiligtes Wohnen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen und zulässig. Die Hofstelle liegt in der Ortslage Nordlohne und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.