Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Der Verein Industrie Museum Lohne e.V. erhält für den Zeitraum 2019 – 2023 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 230.000 €.


Sachverhalt:

 

Das Industrie Museum Lohne e.V. erhielt von der Stadt Lohne zuletzt pro Jahr folgende auf jeweils fünf Jahre festgeschriebenen Fehlbedarfszuschüsse

 

2003 – 2008 158.000 €

2009 – 2013 175.000 €

2014 – 2018 200.000 €.

 

Der städtische Zuschuss dient zur Deckung der Betriebskosten (Personal, Gebäudeunterhaltung, Ausstellungen, Geschäftsausgaben, Versicherungen). Das jährliche Ausgabevolumen des Vereins bewegte sich in den letzten Jahren im Bereich zwischen 265.000 € und 325.000 €, wobei die unterschiedliche Höhe maßgeblich durch den Aufwand für die jeweiligen Ausstellungen beeinflusst wird. Der Personalbestand ist seit Jahren unverändert bzw. ist 2018 um zwei Kräfte erhöht worden, deren Kosten von der Arbeitsagentur hoch bezuschusst werden. Durch Tarifsteigerungen sind in diesem Bereich Kostensteigerungen unvermeidlich. Die seit Jahren andauernde Niedrigzinsphase lässt im Gegensatz zu den frühen 2000er Jahren nur noch geringe Zuschüsse durch die Stiftung Industrie Museum Lohne zu. Rücklagen wurden in den letzten beiden Jahren stark abgebaut und sind nur im nötigsten Umfang vorhanden.

 

Das Industrie Museum Lohne e.V. ist ein Aushängeschild für die Stadt Lohne mit weit überörtlicher Bedeutung. Die Dauerausstellung und die wechselnden Sonderausstellungen führten zu Besucherzahlen von 12.000 – 15.000 jährlich. Vom Land ist die Einrichtung als „registriertes Museum“ zertifiziert. Hervorzuheben ist auch die vielfältige ehrenamtliche Arbeit.

 

Eine Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2019 auf 230.000 € erscheint zur Bestreitung der künftig zu erwartenden Ausgaben und zur Planungssicherheit für den ehrenamtlich geführten Verein angemessen, aber auch notwendig, um die hohe Qualität des Museums weiterzuführen.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte den Sachverhalt und teilte ergänzend mit, dass die Einnahmen durch Eintrittsgelder und Erlöse beim Verkaufsshop gering seien. Die Anhebung des Fehlbedarfszuschusses von 200.000 € um 15 % auf 230.000 € entspräche in etwa dem Inflationsausgleich.