Sitzung: 25.10.2018 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 22/008/2018
Beschlussempfehlung:
- Der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 für die öffentliche
Einrichtung
„Straßenreinigung“ wird zugestimmt.
- Die Gebührensätze
für das Jahr 2019 bleiben unverändert.
Sachverhalt:
Laut Beschluss aus dem Jahre 1993 ist der Kalkulationszeitraum für die
o. a. Einrichtung auf ein Jahr begrenzt, d.h. es ist jährlich eine neue
Berechnung zu erstellen. Die Kalkulation für das Jahr 2019 weist folgende
Ergebnisse aus:
Reinigungsklasse
1: 1,26 €/m
Reinigungsklasse
3: 11,77
€/m
Das Betriebsergebnis für das Jahr 2017 ergab
in der Reinigungsklasse 1 einen Überschuss in Höhe von 8.950,29 € und in der
Reinigungsklasse 3 einen Überschuss in Höhe von 1.186,17 €. Der Überschuss in
den Reinigungsklassen 1 und 3 wird in den Jahren 2019, 2020 und 2021
ausgeglichen.
Seit dem Jahr 2016 betragen die Gebührensätze
1,25 € bzw. 11,64 € je m Straßenfront.
Die bei der Gebührenbedarfsrechnung für das
Jahr 2019 ermittelten Gebührensätze weichen nur geringfügig von den zurzeit
festgesetzten kostendeckenden Gebührensätzen ab.
Die Gebührensätze können daher für das Jahr
2019 unverändert bleiben.
Für die Festsetzung der Gebührensätze ist der
Ortsgesetzgeber zuständig. Grundlage für diese Entscheidung ist eine
Gebührenkalkulation, über die zu beschließen ist.